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EUD fordert auf Bundeskongress die Schaffung eines europäischen Bundesstaates

Auf dem Bundeskongress in Stuttgart-Gerlingen hat sich die Europa-Union Deutschland am Wochenende klar positioniert und für die Schaffung eines Europäischen Bundesstaates ausgesprochen.

Neun Jahre nach dem Gipfel von Nizza hat die Europäische Union mit dem Vertrag von Lissabon am 1. Dezember endlich eine neue Grundlage erhalten, die sie handlungsfähiger, demokratischer und transparenter macht. Die Europa-Union macht in ihrem wegweisenden Beschluss deutlich, dass damit aber keinesfalls der Endpunkt der europäischen Integration erreicht ist. Die Fortführung des europäischen Gedankens erfordert von den EU-Mitgliedstaaten, dass die überkommenen nationalen Konzepte überdacht werden, und sie benötigt den eindeutigen Willen, neue Wege zu gehen. Die „Methode Monnet“ – die stetige Integration funktional angrenzender Bereiche – ist so erfolgreich angewandt worden, dass weitere Integrationsschritte zwangsläufig Tätigkeitsbereiche betreffen werden, die den Kern nationaler Souveränität stark berühren, insbesondere im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, der Sozialpolitik sowie der inneren Sicherheit und dem Strafrecht. In Zeiten globalisierter Märkte, von Finanz- und Wirtschaftskrise, gesteigerter Mobilitätserwartungen auf dem Arbeitsmarkt, Klimawandel und Ressourcenknappheit lassen sich die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts jedoch nur noch europäisch und nicht mehr nationalstaatlich bewältigen. Es ist daher notwendig, den Weg zu einer effizienten, am Subsidiaritätsprinzip orientierten Aufgabenteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten entschlossen fortzusetzen.

Das Ziel weiterer Reformschritte muss es sein, das Europäische Parlament zu stärken und das Europawahlrecht u.a. durch eine verstärkte regionale Anbindung der Abgeordneten zu verbessern und europaweit zu harmonisieren. Zudem geht es darum, die Parteien programmatisch und strukturell zu europäischen Parteien fortzuentwickeln.

Auch muss die EU als Rechtsgemeinschaft gestärkt werden. Zu einem Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof darf es nicht kommen. Die Europa-Union setzt sich dafür ein, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland ausgelöste europapolitische Grundsatzdebatte dafür zu nutzen, eine neue Entwicklungsperspektive für die EU aufzuzeigen, die auch in der Änderung des Grundgesetzes hin zu einer stärkeren europäischen Perspektive liegen könnte.

Die Europa-Union Deutschland wird sich auch künftig für die im Grundgesetz geforderte „Verwirklichung eines vereinten Europas“ einsetzen und die Schaffung eines Europäischen Bundesstaates vorantreiben