Aktuelles > EuGH – Territoriale Exklusivität der TV-Fußballvermarktung ist EU-rechtswidrig

Artikel Details:

  • 07.10.2011 - 09:47 GMT

EuGH – Territoriale Exklusivität der TV-Fußballvermarktung ist EU-rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Oktober 2011 entschieden (C-403/08, C-429/08), dass die gebietsabhängige exklusive TV-Ausstrahlung von Fußball-Liveübertragungen nicht mit dem EU-Binnenmarkt im Einklang steht.

Aus Sicht des Gerichtes kann die Praxis, absolute territoriale Exklusivität für die Fernsehauswertung zu schaffen, zu künstlichen Preisunterschieden zwischen den abgeschotteten nationalen Märkten führen. Eine derartige Marktabschottung und ein solch künstlicher Preisunterschied sind aber mit der Dienstleistungsfreiheit des Binnenmarkts nicht vereinbar und stellen darüber hinaus eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung dar.

Ausgangspunkt des sog. „QC-Leisure-Falles“ war der Streit zwischen einer englischen Wirtin und dem englischen Fußballverband „Football Association Premier League“. Die Pubbetreiberin hatte in ihrer Gastwirtschaft die Spiele der englischen Fußballliga gezeigt, aber dafür kein Abo mit dem britischen Pay-TV-Sender abgeschlossen, sondern den Decoder eines griechischen Anbieters eingesetzt.

Es bleibt abzuwarten, welche tatsächlichen Auswirkungen das Urteil auf die Lizenzverwertung haben wird. Aus Sicht der Sendeunternehmen ist und bleibt die Territorialität ein wichtiger Grundpfeiler des Urheberrechts und Basis der sprachraumbezogenen Auswertung.