Familienbetriebe Land und Forst | Zur Einigung im Agrarministerrat
Berlin. 21. Oktober 2020. „Die Beschlüsse sind ein europäischer Kompromiss. Es ist richtig, dass öffentliches Geld an Gemeinwohlleistungen der Betriebe gekoppelt wird. Begrüßenswert ist dabei vor allem die Zusage, dass diese Anforderungen praxistauglich und umsetzbar sein sollen“, erklärt Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.
„Wenn die GAP künftig stärker leistungsbezogen ist, ist es aber unerheblich, ob diese Leistung auf großen oder kleinen Betrieben, oder von Voll- oder Nebenerwerbslandwirten erbracht wird. Daher wäre eine Kappung oder Degression der Zahlungen sowie eine Kopplung an den ‚echten Landwirt‘ sachlich nicht gerechtfertigt. Was zählt, ist die Arbeit und Leistung der Landwirte auf jedem einzelnen Hektar“, so Elverfeldt.
Die Familienbetriebe Land und Forst sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern, die mit ihren Betrieben für gut 50.000 Unternehmer, Mitarbeiter und Familienmitglieder stehen. Unsere Mitgliedsbetriebe tragen Verantwortung für rund 5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Sie bewirtschaften ihre Flächen nachhaltig und denken in Generationen. Unser Ziel ist es, Mehrwert für unsere Gesellschaft zu schaffen und das Bewusstsein für die Anliegen von familiengeführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu stärken. Der Verband setzt sich daher für den Schutz des privaten Eigentums und die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum ein. Im ständigen Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit engagieren sich die Familienbetriebe Land und Forst für eine verantwortungsvolle und generationsgerechte Politik.