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  • 17.02.2014 - 21:33 GMT
  • FES

FES-Studie: Mindestlohnregime in Europa …und was Deutschland von ihnen lernen kann

Die tatsächliche Ausgestaltung des künftigen deutschen Mindestlohnregimes ist trotz der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag weiterhin Bestandteil politischer Debatten und Verhandlungen. Der Blick in die unterschiedlichen bestehenden europäischen Mindestlohnregime offenbart dabei sowohl mögliche Fallstricke und potentielle Limitierungen als auch erhebliche (sozial-) politische Chancen für die größte Volkswirtschaft Europas.

Ab dem 1. Januar 2015 soll in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn gelten. Wie das neue deutsche Mindestlohnregime genau aussehen wird, muss jedoch erst im Gesetzgebungsverfahren definiert werden. In Deutschland würde ein Mindestlohn von 8,50 Euro noch unterhalb des kaufkraftbereinigten Mindestlohns in Großbritannien und damit am unteren Rand der "Spitzengruppe" von sieben europäischen Ländern liegen.
Die gesetzlichen Mindestlöhne in Europa liegen allesamt unterhalb der so genannten "Niedriglohnschwelle". In vielen EU-Staaten gehen die gesetzlichen Mindestlöhne nicht einmal über das Niveau von "Armutslöhnen" hinaus. Deutschland weist bislang einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa auf.
Die in Deutschland bei Mindestlohngegnern beliebte "Politisierungsthese", wonach Mindestlohnerhöhungen als Wahlgeschenke verteilt werden, lässt sich nicht belegen. Eher schon finden sich Anzeichen für eine »Politisierung von rechts«, bei der oft eher konservative Regierungen sich dadurch zu profilieren suchen, dass sie den Mindestlohn für einen längeren Zeitraum nicht mehr anpassen.
Sollte es in Deutschland zu einem Anpassungsmechanismus kommen, der eher
kleine Anpassungsschritte begünstigt, dann läuft das neue deutsche Mindestlohnregime Gefahr, am Ende nur relativ bescheidene strukturelle Wirkungen sicherstellen zu können.