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Justiz & Inneres

Fortschritte im Umgang mit Vorratsdatenspeicherung und Migration | EBD De-Briefing Justiz und Inneres

Sind einheitliche europäische Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung notwendig? Wie kann die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Migration ausgebaut werden? Diese und weitere Fragen waren Thema der Sitzung des Rats für Justiz und Inneres (engl. Justice and Home Affairs, kurz: JHA) vergangene Woche. Über die Ergebnisse der Ratssitzung berichteten Isabel Schmitt-Falckenberg, Leiterin des EU-Stabs im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), und Dr. Sebastian Jeckel, Leiter des Referats Koordinierung der Zusammenarbeit in der EU im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), beim De-Briefing der Europäischen Bewegung Deutschland (EBD) am 16. März 2021 und standen im Anschluss den rund 60 Teilnehmenden Rede und Antwort. Die Diskussion moderierte EBD-Generalsekretär Bernd Hüttemann

Im Mittelpunkt des De-Briefings zum Justizrat standen die Themen Digitales und Strafverfolgung. Bei der Vorratsdatenspeicherung durch Drittanbieterinnen und Drittanbieter im Bereich der elektronischen Kommunikation und der potentiellen Offenlegung dieser Daten gegenüber Justiz und Strafverfolgung habe die Europäische Kommission den Rat mit der Prüfung beauftragt, ob eine europaweit geltende Regelung erforderlich ist. Bisherige Verhandlungen seien zu dem Schluss gekommen, dass eine generelle Speicherung nicht mit geltendem Recht vereinbar sei. Verschiedene nationale Gesetze über eine gezieltere Form der Speicherung, darunter auch ein Urteil aus Deutschland, liegen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch zur Beurteilung vor. Ein Großteil der EU-Justizministerinnen und -minister unterstütze eine einheitliche europäische Regelung, während sich einige, unter anderem in Anbetracht der noch ausstehenden Urteile, kritisch zeigten. Im nächsten Schritt wird nun die Kommission einen Vorschlag erarbeiten.

Neben der Vorratsdatenspeicherung wurden im EBD De-Briefing auch die justizielle Aus- und Weiterbildung, das Gesetz für digitale Dienste (engl. Digital Services Act, kurz: DSA) sowie der Aufbau einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) thematisiert. Im Dezember 2020 hatte die Kommission eine Fort- und Weiterbildungsstrategie vorgelegt, um die Digitalisierung und Rechtsstaatlichkeit in Europa zu fördern. Dieser Vorschlag wurde von den Ministerinnen und Ministern bei der Sitzung begrüßt und um ein Dialogforum für Richterinnen und Richter erweitert. Bis zur nächsten Sitzung des JHA-Rates im Juni 2021 soll die neu errichtete EuStA ihre Arbeit begonnen haben. Die Diskussion thematisierte außerdem die laufenden Verhandlungen zur Erweiterung des Mandats der EU-Agentur für Grundrechte (engl. EU Agency for Fundamental Rights, kurz: FRA). 

Auch im Rat der EU-Innenministerinnen und -minister wurde kräftig debattiert: Zunächst stand der Ausbau der Resilienz kritischer Einrichtungen der EU auf der Tagesordnung. Hierzu soll der Anwendungsbereich der Richtlinie, welche im Dezember 2020 von der Kommission vorgelegt wurde und bisher zum reinen Schutz kritischer Infrastrukturen dienen soll, aktualisiert werden, um die von der Pandemie besonders betroffenen Sektoren Gesundheit und Finanzen widerstandsfähiger zu gestalten. Zudem soll die Verbindung zwischen physischer Sicherheit und Cybersicherheit verbessert werden. Diese Schritte wurden vom Rat im Grundsatz begrüßt, bedürfen jedoch noch weiterer Diskussion.

Den Mittelpunkt des Ratsteils Inneres des De-Briefings bildeten die laufenden Verhandlungen zum EU-Migrations- und Asylpaket, dessen Bereich zur verstärkten Zusammenarbeit mit Transit-und Herkunftsstaaten auch im sogenannten „Jumbo-Rat“ am 15. März 2021 zusammen mit den Außenministerinnen und -ministern diskutiert wurde. In Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittländern zur Rückkehr und Rücknahme wird erwogen, mangelnde Kooperation an strengere Visavorschriften für die betroffenen Drittstaaten zu koppeln. Zunächst soll hierfür bis Anfang Herbst damit begonnen werden, mangelhafte Kooperation zu identifizieren und Gespräche mit den zugehörigen Ländern in Gang zu setzen. Es wurde bekräftigt, dass diese Lösung auf die einzelnen Länder angepasst sei und Entscheidungen auf individueller Basis getroffen würden. Allein das Zustandekommen des Jumbo-Rats könne als wichtiges Signal gedeutet werden: Es ist das erste – wenn auch virtuelle – Treffen dieser Art in sechs Jahren und zeigt, dass ein ganzheitlicher Ansatz im Bereich der Migration für alle Mitgliedstaaten von Bedeutung ist. Während es im technischen Bereich Fortschritte gibt, herrscht auf politischer Ebene weiterhin Stillstand.