Aktuelles > Frauen Europas begrüßen Verfassungsgerichts-Urteil zur Meinungsfreiheit

Artikel Details:

Frauen Europas begrüßen Verfassungsgerichts-Urteil zur Meinungsfreiheit

JPrpicDer Spruch des Bundesverfassungsgerichts war eindeutig: „Die strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen Kritik an der Ausländerbehörde verstößt gegen die Meinungsfreiheit.“ So urteilten die Hüter des Grundgesetzes. Die „Frau Europas 2012“, Jasmina Prpić, die Frauen Europas Deutschland und die von Jasmina Prpić gegründete Organisation Anwältinnen ohne Grenzen begrüßen das am Freitag veröffentlichte Urteil.

Prpić zeigte sich erfreut darüber, dass Karlsruhe klar entschied und damit Entscheidungen des Amts- und des Landgerichts Potsdam aufhob: „Auch scharfe Kritik von Maßnahmen der öffentlichen Gewalt gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit.“ Das müssten die Strafgerichte künftig bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen berücksichtigen. Im von den Obersten Richtern zu behandelnden Fall ging es um einen Eklat am Rande es „Antirassismustages 2010“. Mitarbeiter einer Flüchtlingsorganisation hatten öffentlichkeitswirksam eine Mitarbeiterin der örtlichen Ausländerbehörde im Internet mit einem „Denkzettels für stukturellen und systeminternen Rassismus“ ausgezeichnet, woraufhin diese wegen übler Nachrede vor Gericht zog und zunächst Recht bekam.

Mehr unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-052.html

Mit dem „Preis Frauen Europas – Deutschland“ ehrt die EBD seit 1991 Frauen, die sich durch ihr mutiges, kreatives oder hartnäckiges ehrenamtliches Engagement in besonderer Weise für das Zusammenwachsen und die Festigung eines vereinten Europas einsetzen. Die symbolische Auszeichnung soll bürgerschaftlich aktive Europäerinnen untereinander und mit den Mitgliedsorganisationen vernetzen und ehrenamtliche Strukturen in der Zivilgesellschaft stärken.