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Friedrich Naumann Stiftung: Umstrittenes Mediengesetz überschattet Auftakt des EU-Ratsvorsitzes Budapests

Die von der nationalkonservativen Regierung in Budapest unmittelbar vor Beginn ihrer EURatspräsidentschaft durchgesetzte massive Verschärfung des Medienrechts hat europaweit zu heftiger Kritik geführt und Bedenken hinsichtlich der Aushöhlung des Rechtsstaates durch den über eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament verfügenden Ungarischen Bürgerbund (FIDESZ-KDNP) von Ministerpräsident Viktor Orban genährt. Denn das Mediengesetz ist nur der sichtbarste Teil seiner nationalkonservativen „Revolution an der Wahlurne“. In Ungarn selbst ist der Protest gegen Orbans aus mehreren Paketen bestehende „Medienverfassung“ so schwach wie derzeit die Opposition.

Medienbehörde mit enormen Kompetenzen

Das umstrittene Medien-Gesetzespaket ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten, parallel zur Übernahme des EU-Vorsitzes. Die Neuregelung dürfte die Medienlandschaft Ungarns nachhaltig verändern. Vor allem Europas Liberale, Sozialdemokraten und Grüne sehen insbesondere in den der neuen „Nationalen Medien- und Infokommunikationsbehörde“ (NMHH) übertragenen enormen Kontrollrechten und den hohen Sanktionsmöglichkeiten gegen Medienunternehmen einen klaren Verstoß gegen die in den EU-Verträgen verankerten rechtsstaatlichen Grundwerte. Die Errichtung dieser vom FIDESZ kontrollierten Behörde war bereits am 11. August 2010 vom Parlament beschlossen worden. Sie fasst zwei vorher existierende Behörden zusammen: die NHH, die für die Telekom-Branche zuständig war, und die ORTT, die als Medienkontrollorgan fungierte. Der Leiter der NMHH wird vom Ministerpräsidenten ernannt und für neun Jahre (d. h. für mehr als zwei Legislaturperioden) bestellt. Erste Amtsinhaberin ist die FIDESZ-Medienpolitikerin und Orban-Vertraute Annamaria Szalai. Sie steht zugleich an der Spitze des fünfköpfigen Medienrates,dem die Kontrolle der Medien hinsichtlich ihrer „ausgewogenen“ (gemeint ist offensichtlich regierungsfreundlichen) Berichterstattung obliegt. Umstritten ist die der NMHH eingeräumte Möglichkeit, mittels eigener Verordnungen – also ohne vorhergehenden parlamentarischen Beschluss – ins mediale Geschehen einzugreifen und beispielsweise Sendungen absetzen zu können. Das gilt auch für die Verhängung von teilweise ruinösen Bußgeldern bei nicht näher definierten Verstößen gegen Bestimmungen des Mediengesetzes, die die NMHH Medien in jedweder Art und Erscheinungsform auferlegen kann. Die Medien können die Strafmaßnahmen innerhalb von 30 Tagen
auf dem Rechtsweg anfechten. Die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Bestimmung, wonach Geldstrafen sofort zu zahlen sind, noch bevor ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Entscheidung geprüft hat, wurde im Gesetzgebungsverfahren letztlich verworfen.

Monopolisierung von Nachrichten programmiert

Die bisher organisatorisch getrennten öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten des Landes einschließlich des vor allem an die Ungarn im Ausland gerichteten Fernsehsenders Duna sowie die nationale Nachrichtenagentur MTI werden der Regelung zufolge in einen Vermögensfonds (MTVA) überführt. Dieser Fonds soll künftig die Programme für die öffentlich-rechtlichen Anstalten zentral produzieren. Eine Ausnahme sollen die Nachrichtensendungen und politischen Magazine bilden, die aber wiederum zentral von MTI produziert werden sollen. Zwangsläufig wird dies zu einer Monopolisierung der Nachrichtenberichterstattung vor allem über das innenpolitische Geschehen führen, was insbesondere von der linken Opposition heftig kritisiert wird.

Der von Orban-Vertrauten oft zitierte Hinweis auf die Mediengesetze z.B. in Deutschland oder Frankreich hinkt. So regeln die Landesmedienanstalten in Deutschland bei privatem Rundfunk lediglich die Einhaltung der Lizenzbedingungen,greifen aber in die Berichterstattung nicht ein. Sie sind – trotz den bekannten Unzulänglichkeiten und versuchter politischer Beeinflussung – genauso wie die öffentlichrechtlichen Rundfunkräte gesellschaftlich repräsentativ und damit weitgehend pluralistisch zusammengesetzt, die Direktoren werden demokratisch gewählt.

Der wichtigste Unterschied zu den anderen EU-Ländern besteht jedoch darin, dass in Ungarn auch die Printmedien der gleichen medienkontrolle unterstellt werden. Schwer werden es künftig deshalb vor allem investigative Journalisten haben, weil der Quellenschutz dem neuen Medienrecht zufolge ausgehebelt werden kann. Ein Nachsatz in Artikel 6 hält fest, dass Daten über die Identität der Quelle nicht vertraulich gehalten werden dürfen,wenn diese „widerrechtlich qualifizierte Daten“ offen legen. Das ist allerdings die Basis des investigativen Journalismus.

Es soll keineswegs bestritten werden, dass Ungarn eine neue Mediengesetzgebung dringend brauchte. Was haben aber Begriffe wie "wahrhaftige und genaue Informationen“, „relevante Ereignisse für die Mitglieder der ungarischen Nation“, „objektiv und ausgewogen“,„selbstgefällige bzw. reißerische Berichterstattung“ im Pressegesetz eines EU-Landes zu suchen? Damit kann man den unabhängigen Journalismus jederzeit gängeln oder ganz abwürgen.

Machtfülle – Machtmissbrauch?

Das neue Mediengesetz sorgt gegenwärtig außerhalb Ungarns für Schlagzeilen, doch bedenklich ist vor allem die Kumulierung mit anderen legislativen Maßnahmen: Die Regierung Orban festigt seit ihrem Amtsantritt Ende Mai 2010 aufgrund ihrer Verfassungsmehrheit mit immer neuen Gesetzen ihre Macht und baut ihre Machtfülle weiter aus – und dies auch in der Wirtschaft. Fast ausschließlich große ausländische Unternehmen sollen u. a. rückwirkend ab 2010 mit Sondersteuern die Löcher im Staatshaushalt Ungarns stopfen. Kampflos wollen viele Firmen die Politik der Regierung Orban aber nicht hinnehmen.Die betroffenen Unternehmen haben bei der Europäischen Kommission gegen die ihrer Meinung nach diskriminierenden Gesetze protestiert. Brüssel soll entscheiden, ob Orbans „Krisensteuer“ mit EU-Recht vereinbar ist.
Besorgnis erregt auch die von FIDESZ de facto durchgesetzte Abschaffung der privaten Rentenversicherung. Mitglieder privater Pensionskassen in Ungarn müssen sich bis Ende Januar 2011 entscheiden, ob sie zur staatlichen Rentenversicherung zurückkehren oder im bisherigen System bleiben wollen. Wer im letzteren bleibt, soll in Zukunft kein Recht auf die volle staatliche Pension haben, sondern nur auf die zehnprozentige Summe der jeweils eingezahlten Rentenbeiträge. Die Regierung hat bereits beschlossen, dass die Pflichtbeiträge für private Pensionsversicherungen in den kommenden Monaten den staatlichen Rentenfonds zugeführt werden. Dies läuft auf eine de facto Enteignung privater Ersparnisse hinaus. Der Staat will sich so Zusatzeinnahmen von 420 Milliarden Forint (1,52 Milliarden €) sichern. Zufall oder nicht: Mit einer Ausnahme sind alle privaten Rentenfonds in Ungarn Töchter westlicher Firmen.

Um dem Risiko von Verfassungsklagen vorzubeugen,wurden die Befugnisse des Verfassungsgerichts beschnitten und die Spitze der Justiz ausgewechselt. Der als unabhängiges Beratungsgremium zur Konsolidierung der Staatsfinanzen errichtete Haushaltsrat wurde abgeschafft, die Führung der Zentralbank ausgewechselt. Personalwechsel gab es auch in zahlreichen staatlichen Einrichtungen im Bereich Kultur und Wissenschaft.

Bedeutung für die Arbeit der FNF

Aus liberaler Sicht ist die aktuelle Entwicklung in Ungarn ein Rückschlag auf dem Weg zu einem modernen Staat und passt nicht in das Europa von heute. Es ist nicht plausibel nachvollziehbar, warum die neue Regierung so hastig die Legislative umkrempelt, wenn dringender Handlungsbedarf bei der Beseitigung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise besteht, die in Ungarn bereits lange vor 2008 ihren Anfang nahm. Die Gründe sind sicherlich mannigfaltig: Die Wiedergeburt des alten Traumes von Großungarn als Mittel zur Ablenkung von eigenem Versagen, wofür auch die Verabschiedung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes spricht, nach dem alle Auslandsungarn die ungarische Staatsbürgerschaft beantragen können. Auch das Bedürfnis, sich innerhalb der EU gegenüber den „Großen“ beweisen zu müssen, mag eine Rolle spielen. Diese Politik ist aber sehr kurzsichtig. Was macht Orban, wenn die Wirtschaft nicht anspringt und die Arbeitslosigkeit weiter steigt?

Der Wahlsieg Orbans ist aber auch eine Folge des totalen Versagens der proeuropäischen Reformkräfte. Dies gilt insbesondere für unseren liberalen Partner SZDSZ, der die letzten 5 Jahre durch innerparteiliche Grabenkämpfe und personelle Querelen glänzte, statt eine klare Alternative zur sozialistischen und konservativen Misswirtschaft anzubieten. Die Koalition mit den Sozialdemokraten, zeitweilig sogar als diese die absolute Mehrheit hatten, die bis zur Unterwürfigkeit reichte, haben die Wähler nie verstanden. Deshalb sind auch die Klagen von ehemaligen SZDSZ-Oberen über den eklatanten Machtmissbrauch durch Orban wenig glaubwürdig. Von dieser Seite eine Erneuerung zu erwarten, wäre ein Treppenwitz. Die reihenweisen Ankündigungen der Gründung einer neuen liberalen Partei (teilweise mit alten Köpfen, die ein Teil des Problems sind) kann man daher kaum ernst nehmen.

Diesem Fakt wird auch die FNF in ihrer künftigen Projektarbeit in Ungarn Rechnung tragen.Die Themen sind vorgegeben: Pluralität (nichtnur in den Medien), Bürgergesellschaft, proeuropäische Alternativen zum übertriebenen Nationalismus, Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien, Minderheitenrechte, marktwirtschaftlich konforme Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und Bekämpfung der Finanzkrise. Die Maßnahmen werden in Kooperation mit unabhängigen Jugendorganisationen, NGO´s, Medien und Think Tanks durchgeführt. Auch prominente Publizisten, Journalisten und andere Multiplikatoren werden bei der Bildung eines liberal orientierten Netzwerks angesprochen, um das Fehlen einer liberalen Alternative im Parteienspektrum zu kompensieren.
Autor: Dr. Borek Severa