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Europäische Wertegemeinschaft

Friedrich-Naumann-Stiftung | Wikströms wirklich europäisches Asylsystem

Die liberale Europaabgeordnete Cecilia Wikström hat Mitte März ein Konzept für ein einheitliches europäisches Asylsystem vorgelegt. Die Schwedin war zuvor vom Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments als Berichterstatterin für eine von der EU-Kommission eingebrachte Verordnung für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem benannt worden.

Insbesondere aus liberaler Sicht gibt es gute Gründe, das derzeit gültige europäische Asylrecht („Dublin-Verordnung“) zu überarbeiten: Grundsätzlich braucht die Europäische Union (EU) einen funktionierenden Rechtsrahmen, der dafür Sorge trägt, dass sich Spannungen zwischen Mitgliedstaaten – wie im „Flüchtlingssommer“ 2015 geschehen – nicht verselbstständigen. Damals wären innerhalb weniger Wochen beinahe sämtliche Errungenschaften der Personenfreizügigkeit aufgegeben worden, als eine Million unregistrierte Flüchtlinge durch den 400 Mio. Menschen umfassenden Schengen-Raum zogen. Doch nicht allein um der Rechtssicherheit willen, auch im Interesse der Asylsuchenden muss die aktuell gültige Dublin-Verordnung reformiert werden, um die Einhaltung von Mindeststandards und eine menschenwürdige Behandlung in jedem Mitgliedstaat sicherzustellen. Und nicht zuletzt sollten auch die Mitgliedstaaten selbst ein Interesse an einer funktionierenden Asyl- und Flüchtlingspolitik haben, „um sich aus der Abhängigkeit von Herrn Erdogan zu befreien“, wie der FDP-Vorsitzende Christian Lindner bemerkt.

Das nun von Cecilia Wikström vorgelegte Papier soll die ungleich verteilten Rechte und Pflichten von Mitgliedstaaten bei Asylverfahren abmildern und dafür sorgen, der teils inhumanen und menschenrechtsunwürdigen Behandlung der Asylsuchenden Herr zu werden. Der Berichtsentwurf ist eine erste Antwort des Europäischen Parlaments auf den im Mai 2016 vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Dublin-Verordnung, die festschreibt, dass derjenige Staat, in den ein Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, das Asylverfahren durchzuführen hat.

Eindämmung der Sekundärmigration als Hauptanliegen

Das Hauptanliegen Wikströms ist die Eindämmung der so genannten Sekundärmigration, also der unkontrollierten Migration über europäische Binnengrenzen hinweg. Um dieser „wilden Migration“ Einhalt zu gebieten, unterstützt Wikström grundsätzlich das von der Kommission vorgeschlagene permanente und auf verpflichtenden Quoten basierende Umsiedlungssystem, das „auf Fairness und Solidarität basieren“ müsse. „Grundsätzlich muss die europäische Gesetzgebung dafür sorgen, dass die Registrierung eines Asylantrags – beispielsweise in Griechenland – nicht mehr zwingend dazu führt, dass der entsprechende Mitgliedstaat dafür zuständig bleibt“, so Wikström. Nur so könne eine Überlastung eines Frontstaates verhindert und ein erneuter Zusammenbruch des gesamten Systems vermieden werden.

Ziel der Reform müsse es sein, die Mitgliedstaaten an den südlichen Außengrenzen nicht länger mit dem Löwenanteil an Anträgen alleine zu lassen. Diese Praxis hätte zu einer Politik des Durchwinkens und letztlich zu chaotischen Verhältnissen in ganz Europa geführt. „Darauf zu beharren, dass Griechenland hätte in der Lage sein müssen, all diese Fälle zu bearbeiten, solange die übrigen Mitgliedstaaten ein paar warme Decken, Grenzschutzbeamte und Sachbearbeiter bereitstellen, ist schlicht und ergreifend unsinnig“, betont die schwedische Europaabgeordnete. Grundsätzlich sollen alle Mitgliedstaaten für Asylanträge zuständig sein, sobald es an den EU-Außengrenzen zu Überlastungen kommt.

Hierfür unterstützen die Liberalen im Europaparlament das von der EU-Kommission vorgeschlagene System der „Korrekturzuweisungen“, das sowohl für Mitgliedstaaten als auch für Asylsuchende verpflichtend sein soll. Wikström möchte, dass bei Überschreitung einer vorher für jedes Land individuell festgelegten Asylantragsquote automatisch ein Korrekturmechanismus ausgelöst wird, mit dessen Hilfe Asylsuchende auf andere Staaten verteilt werden können. So wird einer Überlastung nationaler Asylbehörden vorgebeugt. Ein Freikaufen von dieser Regelung, wie es die EU-Kommission – mutmaßlich für die „Visegrad-Staaten“ – vorgesehen hat, indem nicht gewillte Staaten 250.000 Euro pro nicht übernommenem Asylbewerber zahlen, lehnen die Liberalen ab. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen, die internationalen Schutz suchen, mit solch einem Preisschild versehen werden“, zeigt sich Wikström entschlossen.

Erzwungene Solidarität besser als gar keine Solidarität

Die Liberale geht sogar noch weiter: So soll die ordnungsgemäße Beteiligung am Korrekturmechanismus mit dem europäischen Struktur- und Investitionsfonds verknüpft werden, aus dem die Visegrad-Staaten im Zeitraum von 2014 bis 2020 allein 135 Milliarden Euro erhalten. „Es wäre nicht logisch, allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, von der Solidarität anderer zu profitieren, während sie ihre eigenen Verpflichtungen gemäß unseren gemeinschaftlich vereinbarten Vorschriften ignorieren.“ Führende Politiker verschiedener Mitgliedstaaten hatten sich zuvor dahingehend geäußert, demokratische Entscheidungen der EU missachten zu wollen, sollten sie nicht ihren nationalen Präferenzen entsprechen.

Auch zur Bekämpfung von Sekundärmigration, also der Beantragung von Asyl in einem anderen als dem zuerst betretenen Mitgliedstaat, schlägt Wikström eine praktikable Lösung vor: Anstatt der Regelung, „irreguläre Migranten“ in das Erstaufnahmeland zurückzuschicken, würden Asylsuchende nach dem Zufallsprinzip einem Mitgliedstaat zugewiesen und dorthin überstellt. Durch die zufällige Überweisung entfiele in diesem Fall auch die bürokratische Bürde für nationale Asylbehörden, das Ankunftsland individuell und zweifelsfrei nachweisen zu müssen.

„Mit diesem System wäre sichergestellt, dass Asylsuchende wissen, dass sie, wenn sie in einen bestimmten Mitgliedstaat reisen, um dort Asyl zu beantragen, automatisch wieder aus diesem Land ausgewiesen werden“, so Wikström. Asylbewerbern müsse klar sein, dass nicht sie entscheiden dürften, welches Land für ihren Antrag zuständig ist, und dass sie nur dann einen legalen Status in Europa erhielten, wenn sie im offiziellen System blieben.

Daher betont die Liberale abschließend, dass die reformierte Dublin-Verordnung nicht auf Zusagen, sondern konkreten Vorschriften beruhen müsse, auf die sich Mitgliedstaaten wie Asylbewerber berufen könnten. „Wenn wir das europäische Asylsystem, in dessen Mittelpunkt die Dublin-Verordnung steht, nicht von Grund auf reformieren, sondern das System in seinem gegenwärtigen, nicht funktionsfähigen Zustand belassen, dürfte das der Anfang vom Ende der Freizügigkeit in Europa sein“, appelliert Wikström. „Dieser Tatsache muss sich jeder verantwortungsvolle Politiker in Europa bewusst sein, unabhängig davon, wie er zum Asylrecht stehen mag.“

Die Pressemitteilung finden Sie auf der Website der Friedrich-Naumann-Stiftung.