GDL fordert fairen Wettbewerb im Fernverkehr
Liberalisierung im Fernverkehr auf der Schiene in Kraft getreten – GDL fordert fairen Wettbewerb
Am 1. Januar 2010 ist das sogenannte Dritte Eisenbahnpaket der Europäischen Kommission in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Öffnung des europäischen Fernverkehrs auf der Schiene. Zukünftig kann jeder europäische Anbieter im Personenverkehr grenzübergreifende Strecken anbieten. Die Deutsche Bahn könnte somit schon bald auf europäischen Strecken verstärkt tätig werden und ebenso werden womöglich bereits nächstes Jahr ausländische Betreiber über die deutschen Trassen fahren. Bereits im letzten Jahr trat in Deutschland mit der Eisenbahnfahrpersonalverordnung eine Verordnung der Europäischen Kommission in Kraft, die die Ruhezeiten von fahrendem Personal im grenzübergreifenden Verkehr einheitlich regelt. Nach wie vor fehlt es aber an einer europäischen Fahrzeitverordnung, welche die Fahrzeiten auch in den nationalen Verkehren vereinheitlicht. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer Claus Weselsky fordert die Öffnung aller europäischen Fernverkehrsmärkte, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
Wie bereits der Güterverkehr, wird nun auch der europäische Personenfernverkehr auf der Schiene liberalisiert. Diese Maßnahme soll, wie schon bei der Öffnung der Telekommunikations-märkte zu stärkerem Wettbewerb und einem besseren Angebot für die Kunden führen. Dass diese Öffnung der Märkte auch genutzt werden wird, belegen zum Beispiel Ankündigungen der französischen Staatsbahn SNCF, die zukünftig Züge von Straßburg über Frankfurt nach Hamburg fahren lassen will. Auch die Deutsche Bahn könnte die Regelungen bald verstärkt nutzen.
„Das bedingt aber einen fairen Wettbewerb der Eisenbahnen untereinander“ fordert der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer. Um diesen im Sinne der Kunden zu erreichen, dürfe es keine nationale Abschottung der Bahnmärkte geben. „Tatsache ist jedoch, dass Frankreich nach wie vor, sowohl den Fracht- als auch den Personenverkehr versperrt“ so Weselsky weiter. So bestünden die Franzosen nach wie vor auf Schutzklauseln, die nationale Strecken vor Beeinträchtigungen schützen sollen und hätten festgelegt, dass die zuständigen Gebietskörperschaften nur mit der französischen Staatsbahn SNCF Verträge zur Durchführung des Personennahverkehrs abschließen dürfen.
“Gleichzeitig tummelt sich eine Vielzahl von Eisenbahnverkehrsunternehmen, die sich in französischer Hand befinden auf dem deutschen Netz. Sie beteiligen sich an Ausschreibungen und gehen mit Löhnen an den Markt, die unterhalb derer bei der Deutschen Bahn bis hin zu Dumpinglöhnen liegen“ kritisiert Weselsky. Die GDL hat darauf bereits mit der Forderung nach einem Flächentarifvertrag für das Eisenbahnfahrpersonal reagiert.
Die GDL bewertet das Inkrafttreten der Eisenbahnfahrpersonalverordnung angesichts des zu erwartenden Ansteigens des grenzübergreifenden Fernverkehrs als einen wichtigen Schritt. Sie lege wichtige Mindeststandards beispielsweise zu erforderlichen Ruhezeiten, zur Pausengewährung und zur maximalen Fahrzeit fest. Das Fahrpersonale müsse sich nicht mehr mit sämtlichen nationalen Bestimmungen und/oder Schutzvorschriften der jeweiligen Mitgliedsstaaten auseinandersetzen, in die sie während ihres Dienstes fahren. Diese Regelung schützt sie und hilft, Sozialdumping zu vermeiden. Die GDL begrüßt, dass für nationale Verkehre günstigere Bestimmungen der Mitgliedsstaaten wie sie beispielsweise in Arbeitszeitgesetzen oder Tarifverträgen bestehen, beibehalten werden. Die GDL kritisiert gemeinsam mit den Autonomen Lokomotivführergewerkschaften Europas (ALE), dass es im Gegensatz zum Straßengüterverkehr bisher zu keiner Vereinheitlichung der Fahrzeiten in den Mitgliedsstaaten gekommen ist. Hier fordern GDL und ALE eine europäische Fahrzeitenverordnung um die Wettbewerbsbedingungen zu harmonisieren.