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  • 01.02.2010 - 15:10 GMT

GDV: Leitmotiv Nachhaltigkeit – zum Amtsantritt der neuen Europäischen Kommission

Erwartungen des GDV an die neue EU-Kommission

Der Gedanke der Nachhaltigkeit zieht sich wie ein roter Faden durch die politischen Ankündigungen der neuen Kommission. Ob in der Industriepolitik, der Energieversorgung oder der Finanzmarktregulierung, stets stehen die mittel- und langfristigen Ziele im Vordergrund. Das ist wohltuend, gerade aus der Sicht der Versicherungswirtschaft, deren Geschäftsmodell wegen der Langfristigkeit der Verträge schon immer diesem Grundprinzip gefolgt ist.
Entsprechend sehen unsere Erwartungen an die neue EU-Kommission aus:
– Bei der Regulierung der Finanzmärkte muss es nach der kurzfristigen Stabilisierung um eine nachhaltige Orientierung der Marktakteure gehen. Zugleich müssen die
Funktionsfähigkeit, die Dynamik und der Wettbewerb in den Märkten erhalten bleiben. Der eigentliche Zweck des Finanzsystems, auf globaler Ebene zu gewährleisten, dass das verfügbare Kapital zu den besten Bedingungen dort zur Verfügung steht, wo es gebraucht wird, darf nicht aus den Augen verloren werden. Das gilt z. B. für die Umsetzung von Solvency II genauso wie für die Vorschläge zur Insolvenzsicherung, zu Hedgefonds, Derivaten oder Finanzkonglomeraten.
– Im Bereich des Verbraucherschutzes ist der Wunsch nach einheitlichen Informationspflichten, Abschlussbedingungen und Garantien verständlich. Andererseits sind Produkte der Lebensversicherung ganz anderer Natur als z. B. Fondsparpläne. Bei den beabsichtigten Regeln für Kleinanlegerprodukte, der Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie oder der Konzeption der Einlagensicherung muss dies berücksichtigt werden. Sonst ist dem Verbraucher nicht geholfen.
– Horizontale Gesetzgebung, die die Versicherungswirtschaft betrifft, muss offen genug sein, um die Besonderheiten von Sparten und Märkten berücksichtigen
zu können, ob im Steuerrecht, im Bilanzrecht, beim kollektiven Rechtsschutz, bei Antidiskriminierungsregeln oder bei neuen Zahlungssystemen.
– Zum europäischen Binnenmarkt sollten bestehende Harmonisierungslücken im Versicherungsbereich bald geschlossen werden. Dazu zählt insbesondere die weitere
Integration für Finanzdienstleistungen im Privatkundenbereich und die Harmonisierung des Vertragsrechts. Nur so kann den Verbrauchern ein einheitliches Verbraucherschutzniveau in ganz Europa garantiert und den Unternehmen die Möglichkeit zum grenzüberschreitenden Angebot ihrer Produkte eröffnet werden.
– Ausgewogene Bedingungen für einen fairen Wettbewerb und damit die konsequente Schaffung und Erhaltung eines Level-Playing-Field sollten aus Sicht der Versicherer
zu den obersten Zielen im Binnenmarkt gehören. So darf im Standortwettbewerb kein Raum für Aufsichts- und Steuerarbitrage zwischen den Mitgliedstaaten gelassen werden. Wettbewerbsverzerrungen durch Rettungsmaßnahmen können nur für
einen Übergangszeitraum hingenommen werden. Im Rahmen der Ausstiegsstrategie sollte die Wiederherstellung der Wettbewerbsneutralität Priorität haben.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft