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  • 10.08.2010 - 14:05 GMT

GDV zum Grünbuch Altersvorsorge

Sicherheitsniveau durch konsistentes EU-Aufsichtsrecht gewährleisten

Mit dem Grünbuch „angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme“ verfolgt die Europäische Kommission erstmals in formalisierter Weise einen ressortübergreifenden Ansatz in der Altersvorsorge-Politik. Bis zum 15. November können „Stakeholders“ Stellungnahmen zu 14 Konsultationsfragen abgeben, in denen die Kommission den politischen Handlungsbedarf auf europäischer Ebene umreißt. Seitens des Europäischen Parlaments ist ein Initiativbericht zum Grünbuch geplant.
Das Grünbuch zeichnet ein realistisches Bild der Herausforderungen, denen sich die Altersvorsorge-Systeme in Europa gegenübersehen. Durch die Kombination aus steigender Lebenserwartung und dem in der Vergangenheit gesunkenen Renteneintrittsalter sind die umlagefinanzierten Systeme unter Druck geraten. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft diese Situation weiter und macht die fiskalische Interdependenz der Mitgliedstaaten deutlich, in deren Haushalten Altersvorsorge der größte Einzelposten ist.
Für die Zukunft setzen die Mitgliedstaaten verstärkt auf kapitalgedeckte Systeme. Diese entlasten die umlagefinanzierten Systeme und können einen Beitrag zur besseren Diversifizierung der Risiken der Gesamt-Alterssicherung leisten. Allerdings hängt dieser Beitrag entscheidend von der Ausgestaltung der kapitalgedeckten Systeme ab, wie die sehr unterschiedliche Betroffenheit der Alterssicherungssysteme der Mitgliedstaaten von der Finanz- und Wirtschaftskrise verdeutlicht. Der Begriff „Altersvorsorge“ wird in manchen Mitgliedsstaaten mit reiner Vermögensbildung und Investment gleichgesetzt. Allerdings ist auch in einem europäischen Binnenmarkt für kapitalgedeckte Altersvorsorge deren sozialpolitischer Auftrag zu beachten, da sie die Leistungskürzungen in der Sozialversicherung kompensieren muss. Daher begrüßt der GDV die Anregung der Europäischen Kommission, den Altersvorsorge-Begriff für Produkte zu reservieren, die sich auszeichnen durch: Sicherheit, d. h. Kapitalgarantien; lebenslange Leistungen und Schutz vor anderweitiger Verwendung.
Ein Arbeitsdokument zum Grünbuch gibt einen Überblick über das derzeitige aufsichtsrechtliche Flickwerk für das Angebot von Kapitalgarantien auf europäischer Ebene. Daraus ergibt sich ein deutlicher Anhaltspunkt für erforderliche europäische Maßnahmen, die die kapitalgedeckte Altersvorsorge sicherer machen:
– Lebensversicherungs-Unternehmen sind nach der Solvency II-Richtlinie dazu verpflichtet, entsprechend ihren Risiken Eigenmittel vorzuhalten. Dadurch ist
sichergestellt, dass z. B. auch bei Aktien-Crashs die versprochenen Leistungen gezahlt werden können.
– Für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAVs) gelten nach der Pensionsfonds-Richtlinie bislang Kapitalanforderungen, die nicht risikobasiert sind.
– Für die Abgabe von Kapitalgarantien durch Fondsgesellschaften sind in der Wertpapier-Richtlinie (OGAW) überhaupt keine Kapitalanforderungen vorgesehen.
Die künftigen Solvenzregeln für EbAVs waren 2008/09 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation und werden voraussichtlich Thema der für 2011 anstehenden Überarbeitung der Pensionsfonds-Richtlinie sein. Eine vergleichbare Initiative für Fondsgesellschaften ist überfällig. Denn ohne gleichwertige und konsistente europäische Kapitalanforderungen für alle Anbieter von Kapitalgarantien ergeben sich im europäischen Binnenmarkt Aufsichtsarbitrage-Möglichkeiten, die zwangsläufig eine Absenkung des Sicherheitsniveaus der Altersvorsorge mit sich bringen.