GEMA: Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Wahrnehmungsrechts ist ein wichtiger Meilenstein
Die GEMA begrüßt die am 4. Februar 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedete EU-Richtlinie. Die Richtlinie schafft erstmals europaweit einheitliche Mindeststandards im Bereich des Wahrnehmungsrechts und soll einen rechtssicheren Rahmen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in Europa bieten.
Am Rande der weltgrößten Musikmesse MIDEM in Cannes erklärte der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker: „Die GEMA begrüßt die vom EU-Parlament auf den Weg gebrachte Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung als wichtigen Erfolg für die Urheber. Damit ist ein wesentlicher Schritt getan, um europaweit einheitliche Standards für Verwertungsgesellschaften zu schaffen und die grenzüberschreitende Lizenzierung von Urheberrechten in Europa zu erleichtern.“
Herr Dr. Heker führte weiter aus, dass die GEMA angesichts des in Deutschland geltenden hohen Regulierungsstandards bereits heute die wesentlichen Anforderungen der zukünftigen Richtlinie erfülle. Zugleich äußerte er seine Sorge darüber, dass die Richtlinie in einigen zentralen Punkten – wie insbesondere in den Bereichen Lizenzierungszwang und Tarifaufstellungspflicht – hinter den Vorgaben des deutschen Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes zurückbleibe.
Deshalb werde es bei der Umsetzung in nationales Recht vor allem darum gehen, die Situation der deutschen Verwertungsgesellschaften in einem sich verschärfenden europäischen Wettbewerb im Blick zu behalten, so Herr Dr. Heker weiter.