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Umweltpolitik

Gemeinsame Erklärung von BDI, DBV, DIHK und ZDH zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050

Die EBD-Mitgliedsorganisationen Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) sowie Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) haben eine gemeinsame Erklärung zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050 vom 6. September 2016 abgegeben.

Lesen Sie die Erklärung im Wortlaut:

„Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen Klimaschutzplan mit der Reichweite bis zum Jahr 2050 zu erarbeiten. In diesem sollen Maßnahmen zur Erreichung eines Reduktionsziels von 80 bis 95 Prozent der Treibhausgase in Deutschland (im Vergleich zum Jahr 1990) festgeschrieben werden. Seit der 21. UN-Klimakonferenz wird dieses Ziel verstärkt diskutiert. In Paris haben sich Ende letzten Jahres alle Staaten dazu verpflichtet, ab 2020 nationale Beiträge mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität zu erbringen. Da Deutschland nur einen Anteil an den weltweiten energiebedingten CO2-Emissionen in Höhe von 2,25 Prozent hat, können die nationalen Klimaschutzbemühungen nur erfolgreich sein, wenn die gesamte Staatengemeinschaft vergleichbare Klimaschutzbemühungen ergreift. Einen entscheidenden Beitrag können intelligent gestaltete Umweltpolitik, der Export von Umwelttechnologien und innovative Lösungen für Effizienzsteigerungen leisten. Dazu können aber nur leistungsfähige Unternehmen in Deutschland beitragen!

Der Schutz des Klimas und die Anpassung an den Klimawandel stellen zentrale Zukunftsaufgaben dar.

Die deutsche Wirtschaft hat durch vielfältige Initiativen und Projekte gezeigt, dass sie notwendige Veränderungsprozesse zu verstärktem Klimaschutz konstruktiv unterstützt. Sie stellt sich der Verantwortung, den Beitrag zum Klimaschutz durch Innovationen bei Produkten, Dienstleistungen und der Produktion selbst, weiter zu steigern.

Die Erreichung der Klimaschutzziele bis 2050 wird aus heutiger Sicht mit grundlegenden Veränderungen für alle Gesellschaftsbereiche einhergehen. In Anbetracht der erheblichen Tragweite für die gesamte Gesellschaft, sollte ein Klimaschutzplan 2050 in einem sorgfältigen Prozess entwickelt werden. Der vom BMUB durchgeführte Dialogprozess zum Klimaschutzplan hat erste Anregungen für mögliche Maßnahmen geliefert, genügt aber nicht der im Koalitionsvertrag geforderten sorgfältigen Entwicklung von Maßnahmen im breiten Dialog mit den Betroffenen. Eine Politik, die Klimaschutz als absolut gesetztes Ziel und als einzigen Modernisierungsmotor für Wirtschaft und Gesellschaft begreift, ist weder für andere Industrienationen noch für Schwellen- und Entwicklungsländer anschlussfähig.

Eine demokratische Legitimation des Klimaschutzplanes durch einen Beschluss im Deutschen Bundestag ist wegen der weitreichenden Auswirkungen des Planes zwingend erforderlich. Hierzu ist die Bundesregierung gefordert, mit den gewählten Volksvertretern, den Bundesländern, den Kommunen und der Wirtschaft in einen breiten, ergebnisoffenen Dialog zu treten.

Die neue, vom BMUB initiierte Kommission „Klimaschutz, Wachstum, Strukturwandel und Vollendung der Energiewende“ ist mit ihrem jetzigen Auftrag, einen Instrumentenmix zu entwickeln, sehr weitgehend. Mit einer solchen Kommission findet eine Delegation von Verantwortung weg von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag statt. Angesichts seiner Reichweite in viele Politikfelder darf der Klimaschutzplan 2050 unseres Erachtens nicht mehr alleine in einem Ministerium koordiniert werden, sondern sollte in einem ressortübergreifenden Prozess gesteuert werden.

Der vom Bundesumweltministerium vorab durchgeführte Dialogprozess zum Klimaschutzplan mit gesellschaftlichen Gruppen darf nicht gleichgesetzt werden mit einem erzielten gesellschaftlichen Konsens. Weder der bisherige Prozess selbst noch seine Ergebnisse bilden eine dauerhaft tragfähige Grundlage für einen Klimaschutzplan 2050. Die im Entwurf zum Klimaschutzplan angekündigte Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen unter aktiver Beteiligung der Wirtschaft stellt deshalb einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar.

Die beteiligten Verbände weisen auf die in der Präambel des Klimaschutzplans neu aufgenommenen Prinzipien zur Erarbeitung und Ausgestaltung des Klimaschutzplans hin. Die Verbände betonen, dass diese Prinzipien konsequent bei der Ausarbeitung des Klimaschutzplans beachtet werden müssen. Eine alleinige Aufzählung in der Präambel genügt den Anforderungen an den Klimaschutzplan nicht. Auch erachten die Verbände die angekündigte Abschätzung und politische Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen konkreter Maßnahmen für notwendig, um die deutsche Klimapolitik erfolgreich zu gestalten.

Daher sollte sich der Klimaschutzplan nach Auffassung der Verbände an folgenden Grundsätzen orientieren:

1. Ein nationaler Klimaschutzplan 2050 muss sich im europäischen Gleichklang bewegen und europäische Zielvorgaben anerkennen. Anstatt nationale Ziele zu verschärfen und isoliert zu handeln, sollte Deutschland gerade in der Klimapolitik auf europäische und international abgestimmte Maßnahmen hinwirken. Dazu sollte ein nationaler Plan an eine europäische Strategie zur Umsetzung der Klimabeschlüsse von Paris anpassungsfähig bleiben. Die langfristigen Klimaziele der EU und Deutschlands und auch die Klimabeschlüsse von Paris rechtfertigen nicht den aufgebauten Zeitdruck zur Erstellung eines strategischen Papiers, welches den Rahmen der deutschen Klimaschutzpolitik für mehr als drei Jahrzehnte bilden soll.

2. Wir fordern, dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen umfassend auf ihre Eignung für den Klimaschutz überprüft und hinsichtlich ihrer Folgen und Umsetzungskosten abgeschätzt werden. Geboten ist eine Konzentration auf tatsächlich dem Klimaschutz dienende Maßnahmen, die möglichst effizient sein müssen. Die Folgekosten für Bürger, Kommunen und Wirtschaft sollten sorgfältig überprüft und transparent gemacht werden. Ohne ein „Preisschild“ für alle Klimaschutzmaßnahmen darf es keinen Beschluss eines Klimaschutzplans geben.

3. Um die Kosten für Bürger, Kommunen und Wirtschaft so gering wie möglich zu halten und den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie die Arbeitsplätze nicht zu gefährden, sollten Klimaschutzmaßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden. Wettbewerbsfähigkeit und Effekte auf den Arbeitsmarkt müssen von zentraler Bedeutung auch für die Beurteilung von Klimaschutzmaßnahmen sein.

4. Die Klimaschutzziele und -maßnahmen müssen alle drei Säulen der Nachhaltigkeit – die ökologische, die ökonomische und die soziale – ausgewogen berücksichtigen. Zielkonflikte gilt es auszutarieren.

5. Klimaschutz ist eine globale Herausforderung. Nationale Klimaschutzpolitik darf nicht zur Verlagerung von Produktion an weniger (klima-)effiziente Standorte führen.

6. Forschung, Innovation, Markteinführung von Technologien und Dienstleistungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sowie deren Export erzeugen global gesehen die stärkste Hebelwirkung deutscher Klimapolitik. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, diese Chancen im Klimaschutzplan 2050 deutlicher zu berücksichtigen.

7. Eine mehr oder weniger weitgehende Treibhausgasneutralität setzt eine tragfähige Strategie der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie insbesondere für stoffliche Nutzungsketten voraus. Zudem muss die im Rahmen des internationalen Klimaschutzabkommens verankerte Sonderrolle der Ernährungssicherung Anerkennung finden.

8. Ein Klimaschutzplan sollte auf vorhandenen politischen Festlegungen aufbauen. Bereits existierende Zeitpläne, Strategien und politische Ziele etwa im Bereich der Energie-, Effizienz- und Klimapolitik müssen Anerkennung finden, um Inkonsistenzen in den politischen Strategien und damit eine unnötige Verunsicherung der Unternehmen zu vermeiden.

9. Der Klimaschutzplan muss technologieoffen, innovationsfördernd und praxistauglich ausgestaltet sein, um Unternehmen Chancen zu eröffnen. Dies ist bisher unter anderem durch die einseitige Fokussierung auf Elektrifizierung und Erneuerbare Energien nicht ausreichend gewährleistet. Außerdem setzen die Vorschläge zu sehr auf Ge- und Verbote, statt auf Anreize und Einbindung der Betroffenen.

10. Die verfassungsmäßigen Eigentumsrechte von Grundeigentümern und Unternehmen müssen beachtet und gewahrt bleiben. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen bedarf deshalb der aktiven Einbindung der betroffenen Akteure.“


Klima„EU Politiken fit machen für Klimaschutz und Nachhaltgkeit!“: Diese Forderung ist Teil der auf der Mitgliederversammlung 2016 beschlossenen EBD Politik.

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