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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz, Verkehr, Telekommunikation & Energie

GVA | Mitteilung der EU-Kommission zur Mobilität der Zukunft: GVA vermisst klaren Fahrplan

Die Europäische Kommission hat sich in einer Mitteilung u.a. an das EU-Parlament und den EU-Ministerrat zu einer Strategie für die Mobilität der Zukunft geäußert. Das Papier ist Teil des dritten Mobilitätspakets der Kommission und deckt eine breite Palette von Themen ab, darunter das vernetzte und automatisierte Fahren. Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt, dass die EU-Kommission in der Mitteilung die privilegierte Stellung der Fahrzeughersteller beim Thema „Zugang zu Fahrzeugdaten und -ressourcen“ sowie die damit verbundenen Probleme für fairen Wettbewerb, insbesondere bei zentralisierten „erweiterten Fahrzeugdatenplattformen“, anerkennt. Gleichzeitig vermisst der GVA einen klaren legislativen Fahrplan der EU-Kommission für faire Wettbewerbsbedingungen im Markt für digitale Produkte und Dienstleistungen rund um das Auto.

Bericht bleibt hinter den Erwartungen zurück

Die Autofahrer sollten selbst entscheiden können, an wen die Daten aus ihrem vernetzten Fahrzeug und für welche spezifischen Dienstleistungen übermittelt werden. Nur so können die Wahlfreiheit der Verbraucher und fairer Wettbewerb im Wartungs- und Reparaturmarkt gesichert werden. In der neuen Mitteilung der EU-Kommission werden aber lediglich frühere, zu kurz greifende, Aussagen des GEAR 2030-Berichtes wiederholt. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Die Kommission bleibt daher deutlich hinter dem zurück, was erforderlich wäre, um echten Wettbewerb um die Gunst der Verbraucher bei mobilitätsbezogenen digitalen Diensten und Produkten zu gewährleisten. Jetzt ist es an der Zeit zu handeln, denn der Anteil vernetzter Fahrzeuge wächst rapide.“ Erst kürzlich hatte das EU-Parlament die EU-Kommission in einem Initiativbericht über die Europäische Strategie für kooperative und intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) aufgefordert, bis spätestens Ende dieses Jahres einen entsprechenden Vorschlag für eine gesetzliche Lösung vorzulegen. Schon in der eCall-Verordnung war einst ein Prüfauftrag verankert worden, wie die Fahrzeugvernetzung wettbewerbskonform umgesetzt werden kann. Der von der EU-Kommission auf dieser Basis in Auftrag gegebene „TRL-Bericht“ war im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis gekommen, dass das von unabhängigen Marktteilnehmern präferierte Konzept einer offenen Telematikplattform im Fahrzeug aus Wettbewerbssicht Vorteile bietet, ohne Abstriche etwa bei der Sicherheit zu machen. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Der diskriminierungsfreie Zugang zu Daten und Funktionen der vernetzten Fahrzeuge ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass es funktionierenden Wettbewerb auf dem Kfz-Service- und Reparaturmarkt geben kann und unabhängige Marktteilnehmer neue Produkte sowie Dienstleistungen, die durch die Telematik möglich werden, im fairen Wettbewerb mit den Automobilherstellern anbieten können.“

GVA fordert zum zügigen Handeln auf

Der GVA fordert daher gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband FIGIEFA die EU-Kommission auf, die Situation beim Zugang zu Daten und Ressourcen im Fahrzeug zu beobachten und – ebenfalls im Einklang mit dem C-ITS Bericht – ein konkretes Arbeitsprogramm vorzulegen, das zu einem Rechtsrahmen führt, der einen gleichberechtigten Wettbewerb zwischen herstellergebundenen und unabhängigen Akteuren bei digitalen Diensten ermöglicht. Darüber hinaus kann die EU-Kommission ihr Engagement unter Beweis stellen, indem sie eine Definition der Ferndiagnoseunterstützung (die derzeit als Folgemaßnahme zu den Reparatur- und Wartungsinformationen der EU-Typgenehmigungsrahmenverordnung diskutiert wird) annimmt, die eine Fernkommunikation mit dem Fahrzeug ermöglichen soll, damit die Diensteanbieter auf die Daten im Fahrzeug zugreifen können. Auch sollte Diensteanbietern das Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu den Systemen der Fahrzeughersteller sowie zu Daten und Ressourcen im Fahrzeug eingeräumt werden wie es bereits heute bei ausgewählten Dritten der Fall ist.