Handel begrüßt EU-Initiative zur Körperschaftsteuer
Der Handel sieht die Initiative der EU-Kommission für eine ‚Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)’ positiv.
„Die Initiative gibt EU-weit operierenden Handelskonzernen die Möglichkeit, wahlweise auf länderübergreifend einheitliche Gewinnermittlungsregelungen zurückzugreifen“, sagte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE. „Die Unternehmen müssten sich innerhalb der EU nicht mehr mit 27 verschiedenen Gewinnermittlungsvorschriften auseinandersetzen. Befolgungs- und Steuerberatungskosten würden eingespart. Zudem würde der Anreiz für die Mitgliedstaaten entfallen, die Steuersätze aus Marketinggründen zu senken, im Gegenzug aber die Bemessungsgrundlage durch komplizierte Ausnahmeregeln zu verbreitern. Die effektive Steuerlast in den einzelnen EU-Staaten würde für die Unternehmen transparenter und damit leichter vergleichbar. Der Steuerwettbewerb würde dann allein über die Steuersätze ausgetragen werden.“
Die Harmonisierung der Gewinnermittlung ist aber nur ein Teilelement der GKKB-Initiative. Die EU-Kommission geht noch einen Schritt weiter und will die grenzüberschreitende Ergebniskonsolidierung zwischen den Konzerngesellschaften zulassen. Der konsolidierte Konzerngewinn soll nach einem speziellen Schlüssel zwischen den Ländern aufgeteilt werden, in denen die Konzernunternehmen tätig sind. „Die Ergebniskonsolidierung würde zahlreiche Probleme der grenzüberschreitenden Besteuerung lösen. Transaktionen zwischen Konzernunternehmen würden keine Steuer mehr auslösen und Verluste und Gewinne könnten zwischen den Konzerngesellschaften über die Ländergrenzen verrechnet werden. Das streitanfällige Problem der Verrechnungspreise bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen Konzerngesellschaften entfiele zumindest innerhalb der EU. Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns wären steuerneutral möglich. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Konzern nur noch eine Steuererklärung bei einem einzigen Finanzamt abgibt“, erläuterte Genth. Ob die Option zur GKKB für ein Unternehmen sinnvoll ist, dürfte aber eine Frage des Einzelfalls sein, so der HDE-Chef weiter. „Das Unternehmen wird bei der Abwägung auch den Umstellungsaufwand und die Veränderung der Konzernsteuerquote einzubeziehen haben, die sich durch die geänderte Aufteilung des Steuersubstrats auf die beteiligten Länder ergibt.“