Hans-Böckler-Stiftung: EU-Freizügigkeit bringt Tarifkonkurrenz
Ab Mai 2011 enden auch in Deutschland die Beschränkungen für Arbeitnehmer aus Osteuropa. Das dürfte die Lohnkonkurrenz gerade in der Leiharbeit verschärfen. Denn ausländische Unternehmen müssen sich nicht an die vor Ort gültigen Arbeitsbedingungen halten, urteilte der Europäische Gerichtshof.
Seit Dezember 2007 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Reihe von Urteilen gefällt, die nach Einschätzung namhafter Juristen die Rechte von Arbeitnehmern einschränken. Dazu gehört auch die Entscheidung im Fall Laval: Hier hatten die Luxemburger Richter entschieden, dass ein Streik für gleiche Arbeitsbedingungen schwedischer und lettischer Arbeiter auf schwedischen Baustellen unzulässig war. In diesem Zusammenhang legte der EuGH fest, EU-ausländische Tarifverträge müssten in ihren rechtlichen Wirkungen grundsätzlich den inländischen gleichgestellt werden. Dieser bisher weniger beachtete Aspekt des Urteils schlägt auf das deutsche Arbeitsrecht durch, wie ein Gutachten von Florian Rödl und Felix Stumpf zeigt. Mit Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Mitgliedstaaten Osteuropas werden sich seine Auswirkungen nochmals verstärken.
Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung prüften die beiden Frankfurter Juristen, welche Rechtsfelder betroffen sind. Ihr Ergebnis: Dort, wo bereits eine Unterschreitung gesetzlicher oder tariflich-allgemeinverbindlicher Mindestarbeitsbedingungen durch inländische Tarifverträge erlaubt ist, können nun auch Tarifverträge aus anderen EU-Ländern diese zusätzlich aushebeln.
Zum vollständigen Text in Böckler Impuls 10/2010: