HDE: Beim Datenschutz ist Augenmaß gefordert
Bundesregierung und Europäische Union beschäftigen sich derzeit intensiv mit Reformen im Bereich des Datenschutzes. In Deutschland hat sich die Koalition darauf verständigt, dass Unternehmen bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts eine verdeckte Videoüberwachung einsetzen dürfen.
HDE-Experte Peter Schröder:„Das ist eine vernünftige Entscheidung. Die verdeckte Videoüberwachung ist beispielsweise zur Aufdeckung von Kassen- oder Pfandmanipulationen zwingend notwendig. Alles andere wäre ein Freibrief für Straftäter in Unternehmen.“ Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass eine verdeckte Videoüberwachung zulässig sein soll, wenn es hierzu eine Betriebsvereinbarung bzw. vorab Einwilligungen der Arbeitnehmer gibt. Die Änderungen am Gesetzesentwurf, der auch noch weitere wesentliche Neuregelungen beim Beschäftigtendatenschutz enthält, sollen nun sehr schnell in einer Sitzung des zuständigen Bundestags-Innenausschusses eingebracht und das Gesetz dann im Bundestag verabschiedet werden.
Neue Gefahr droht der Videoüberwachung nun auf europäischer Ebene. In Brüssel geht es derzeit nämlich ebenfalls um neue Datenschutzregelungen. Neben der grundsätzlich begrüßenswerten angestrebten Vereinheitlichung der Datenschutzregeln, soll unter anderem festgelegt werden, dass die Verarbeitung von Daten nur mit Einwilligung des Betroffenen erfolgen darf. Zusätzlich soll die Einwilligung nur gelten, wenn Datenverarbeiter und Betroffener nicht in einem erheblichen Ungleichgewicht zueinander stehen. Schröder: „Damit wäre die verdeckte Videoüberwachung selbst mit grundsätzlicher Einwilligung der Arbeitnehmer in der Praxis nicht mehr möglich. Denn in einem Arbeitsverhältnis ist immer von einem Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auszugehen. Die angedachte EU-Regelung würde Straftätern Tür und Tor öffnen.“