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  • 06.09.2013 - 09:19 GMT

HDE: Biozidverordnung: EU verunsichert Einzelhändler

Die Einzelhändler in Deutschland sehen sich durch eine unpräzise EU-Verordnung zum Verkauf von mit Bioziden behandelten Produkten verunsichert.

„Der HDE unterstützt die Zielsetzung der EU, gesundheitliche Schäden durch biozidbehandelte Waren zu verhindern. Es muss aber rechtssicher geregelt sein, was der Handel dazu beitragen kann und muss“, so HDE-Bereichsleiter Peter Schröder. Zahlreiche handwerkliche Mängel in dem Verordnungstext würden es für die Händler unmöglich machen zu erkennen, wie sie ihre Auskunftspflichten gegenüber Kunden erfüllen können. Betroffen sind vor allem Möbel- und Textilhandel.
„Mit einer solch schlampigen Gesetzgebung ist auch den Verbrauchern nicht geholfen. Der Gesetzgeber lässt die Einzelhändler mit abstrakten Vorgaben alleine. Selbst die zuständige nationale Aufsichtsbehörde ist nicht in der Lage, klare Vorgaben für die Umsetzung zu machen“, so Schröder. Bei den zahlreichen bestehenden Unsicherheiten hätte das Inkrafttreten der Verordnung verschoben werden müssen. In der jetzigen Situation sieht der HDE die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gefordert, den Unternehmen bei der Umsetzung zu helfen und mit Leitlinien schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Biozidprodukte-Verordnung gilt seit dem 1. September in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Verordnung ersetzt in Deutschland das bisher auf Grundlage einer EU-Richtlinie bestehende Biozidgesetz und soll die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt schützen.