HDE: Erst Krisensteuer, jetzt Kammerbeitrag: eine Quasi – Steuer?
Nach der Krisensteuer rechnen internationale Investoren in Ungarn nun mit einer neuen Belastung. Unternehmen in Ungarn unter anderem aus dem Handelssektor sollen nun künftig mit einer Pflichtmitgliedschaft in der Landes- Agrar- und Lebensmittelwirtschaftskammer belegt werden.
Der Pflichtbeitrag soll ab einer Umsatzschwelle von rund 3,72 Millionen € ca. 0,2 Prozent des Jahresumsatzes betragen, ein hoher Beitrag für Handelsunternehmen, da schnell ein Mitgliedsbeitrag von 1 Millionen € oder mehr pro Jahr zusammen kommt. Wie auch schon bei der Krisensteuer gibt es bei der jetzt vorgesehenen Beitragserhebung Ausnahmen, die allerdings nicht den ausländischen Investoren zu Gute kommen dürften, sondern auf die ungarischen Unternehmen abzielen. „Damit setzt die ungarische Regierung ihren protektionistischen Kurs fort“, sagte heute die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik Britta Gallus in Brüssel. „Dieses Vorgehen widerspricht der Idee eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes.“ So sind Unternehmen, deren Jahresumsatz weniger als 372.000 € beträgt, von der Pflicht ausgenommen. Für sie stellen die Kammerleistungen also eine Quasi-Subvention dar. Außerdem werden genossenschaftlich organisierte Unternehmen, das sind hauptsächlich die Einheimischen, anders behandelt, als Filialsysteme, also ausländische multinationale Player.
Hinzu kommt, dass durch ein weiteres Gesetz der Einfluss der Industrie- und Handelskammer gestärkt werden soll, da ihre Zustimmung künftig für die Eröffnung von Geschäften über 500 m² erforderlich ist – auch ein Punkt, der insbesondere bei der Ansiedlung von größeren Geschäften eine zusätzliche Hürde darstellen dürfte und erneut besonders große ausländische Investoren ins Visier nimmt. Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit, Stichwort: Krisensteuer, prüfen die Handelshäuser sehr genau die Verhältnismäßigkeit der Gebührenhöhe sowie die Frage, ob durch die ungarischen Gesetzentwürfe erneut eine gezielte Vorgehensweise gegen ausländische Handelsunternehmen oder ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit vorliegt.