HDE: EU-Kaufrecht – Richtiges Signal vom Bundestag
„Der Deutsche Bundestag hat mit seiner Subsidiaritätsrüge zu Recht den Finger auf den wunden Punkt gelegt“, freut sich HDE-Expertin Miriam Schneider. „Es ist keinesfalls klar, ob die EU-Kommission tatsächlich die Kompetenz zur Vorlage eines EU-weit geltenden Kaufrechts hat.“ Die EU-Kommission hatte einen Verordnungsvorschlag für ein EU-Kaufrecht, das neben den nationalen Rechtsordnungen gelten soll, erarbeitet.
Als Reaktion stellt jetzt der Deutsche Bundestag die Befugnis der EU-Kommission in Frage. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die EU-Vorschläge kritisch. Schneider: „Die Einzelregelungen sind viel zu ungenau und sorgen für erhebliche Rechtsunsicherheit. Problematisch ist auch, dass für die Bereiche, die nicht durch das EU-Kaufrecht geregelt sind, weiterhin nationales Recht Anwendung findet.“ Das hat zur Folge, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen weiterhin zwei Rechtsanordnungen kennen und anwenden müssen. Der damit verbundene Kostenaufwand sollte eigentlich durch das EU-Kaufrecht beseitigt werden.
Grundsätzlich hatte sich der Handel immer für eine gezielte Vollharmonisierung des Verbrauchervertragsrechts ausgesprochen. Schneider: „Der Versuch, die Vereinheitlichung des Kaufrechts auf freiwilliger Basis zu verwirklichen, wird in dieser Form keinen Erfolg haben. Der Mehrwert für die Unternehmen ist nicht erkennbar.“ Denn mit dem geplanten EU-Kaufrecht entstünden den Unternehmen etliche Nachteile: So sind beispielsweise strengere Gewährleistungsregeln und längere Verjährungsfristen als im deutschen Recht üblich vorgesehen.