HDE: EU-Vollharmonisierung des Verbraucherrechts notwendig
Der deutsche Einzelhandel unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, das europäische Verbraucherrecht im Wege einer so genannten ‚gezielten Vollharmonisierung’ zu vereinheitlichen und vereinfachen.
Kein Verständnis zeigte der Handelsverband Deutschland (HDE) für den Widerstand einiger Fraktionen des EU-Parlaments gegen die Angleichung der Verbraucherrechte in der Europäischen Union. „Verbraucherschutz auf hohem Niveau und eine Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts ergänzen sich. Ohne Verbraucherschutz gibt es keinen funktionierenden Binnenmarkt und umgekehrt. Dies sollte bei der Diskussion der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie über Verbraucherrechte stets im Auge behalten werden“, sagte heute in Berlin HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die rechtliche Fragmentierung der Verbraucherregelungen entlang nationaler Grenzen führe zu einem uneinheitlichen Verbraucherschutz im europäischen Binnenmarkt. „Verbraucher haben keine Sicherheit, welche Standards im Nachbarland gelten. Und Händler, vor allem kleine, scheuen möglicherweise vor einer grenzüberschreitenden Tätigkeit zurück, weil sie sich eine Rechtsberatung zu ausländischen Rechtsordnungen nicht leisten können“, sagte Genth.
Eine gezielte Vollharmonisierung des Verbraucherrechts mit Augenmaß könne diesem ungünstigen Zustand jedoch abhelfen. „Es geht um eine Vereinheitlichung bestimmter Bereiche. Dabei muss ein hohes, aber kein überzogenes Verbraucherschutzniveau beibehalten werden“, so der HDE-Chef. Das betreffe unter anderem Gewährleistungsrechte und Fristen, die Dauer der Beweislastumkehr sowie die Bestimmungen zu schwarzen oder grauen Listen missbräuchlicher Vertragsklauseln. Der Einzelhandel werde sich auch weiterhin konstruktiv an der Debatte beteiligen, um praktikable und tragbare Lösungen zu entwickeln.
Handelsverband Deutschland