HDE: Europäischer Zahlungsraum – Spielräume für deutsche Verfahren nutzen!
Der Handelsverband Deutschland fordert in einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Verbänden die Bundesregierung auf, alle verfügbaren Optionen zur Erhaltung des Bezahlverfahrens mit EC-Karte und Unterschrift zu nutzen. Das in Deutschland beliebte elektronische Lastschriftverfahren (ELV) kann nach der Einführung eines europäischen Zahlungsraumes in seiner jetzigen Form noch bis zum 1. Februar 2016 weiterbetrieben werden.
HDE-Experte Ulrich Binnebößel: „In der Übergangszeit muss die Kreditwirtschaft das europäische SEPA-Lastschriftverfahren entscheidend verbessern. Insbesondere bei der Anwendungsfreundlichkeit für Unternehmen, Organisationen und Konsumenten ist noch viel zu tun.“ Der HDE hatte bereits in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden bei der europäischen Bankenorganisation EPC Änderungen angemahnt. Auch der Bundestag hatte in einem Beschluss vom Mai 2011 die Kreditwirtschaft aufgefordert, ein Alternativverfahren zu entwickeln, das den Anforderungen der Nutzer besser entspricht.
Beim aktuellen Referentenentwurf für die Umsetzung der europäischen Richtlinie in Deutschland sieht der HDE ebenfalls noch Änderungsbedarf. Binnebößel: „Hier müssen neben dem ELV auch andere Lastschriftverfahren berücksichtigt werden.“ Neben dem sogenannten Abbuchungsauftragsverfahren, das vorwiegend im geschäftlichen Bereich genutzt wird, existieren bislang keine europäischen Lösungen für Lastschriften im Bereich unter 50 Euro, die vor allem bei Spenden und Kleinbetragszahlungen sowie bei Verträgen per Telefon oder Internet genutzt werden. „Hier brauchen wir vom Gesetzgeber längere Übergangsfristen. Dann steht die Kreditwirtschaft in der Pflicht, entsprechende Verfahren im Einklang mit der EU-Richtlinie zu entwickeln“, so Binnebößel.