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  • 08.07.2011 - 12:36 GMT

HDE: Handel begrüßt neue Lebensmittel-Kennzeichnung

„Von der im EU-Parlament verabschiedeten neuen EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln werden die Verbraucher profitieren“, sagte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland HDE.

„Die Konsumenten werden es leichter haben, sich bewusst für eine ausgewogene Ernährung und für gesunde Lebensmittel zu entscheiden. Politik und Lebensmittelwirtschaft haben ihr Ziel, die Verbraucher in der gesamten EU einheitlich über die Nährwertzusammensetzung von Lebensmitteln zu informieren, erreicht.“ Ein zwischen Europaparlament und Ministerrat ausgehandelter Kompromiss wurde am heutigen Mittwoch in der Plenarabstimmung verabschiedet. Danach folgt die formelle Annahme durch den Ministerrat.
Die Verordnung enthält neue Informationspflichten sowie detaillierte Vorgaben, wie diese Angaben erfolgen müssen. So müssen künftig Energiewert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz, Eiweiß und Kohlenhydrate in Form einer Tabelle auf jeder Packung stehen. Zusätzlich sind Angaben bezogen auf die tägliche Energie- bzw. Nährwertaufnahme (GDA) auf freiwilliger Basis möglich. „Der Handel ist in den vergangenen Jahren zum Vorreiter bei der Nährwertkennzeichnung geworden“, sagte Genth. „Auf etwa 80 Prozent der Handelsmarken finden die Verbraucher bereits Angaben zu den Nährwerten.“
Als Wermutstropfen bezeichnete Genth, dass die Nährwertangaben laut Verordnung in einer Schriftgröße von mindestens 1,2 mm gemacht werden müssen. „Die Festlegung auf eine Mindestschriftgröße ist ein Wermutstropfen bei der Verordnung. Es wäre besser, auf Leitlinien zur Lesbarkeit zu setzen, statt auf starre Vorgaben der Schriftgröße. Denn ob eine Information lesbar ist oder nicht, hängt von vielen Faktoren wie Schrifttyp oder Kontrast ab und nicht allein von der Schriftgröße“, so Genth.
Die Qualität der Lebensmittel und ihre Rückverfolgbarkeit seien für den Lebensmittelhandel wie für die Produzenten wichtige Anliegen. „Händler und Hersteller weisen bereits heute dort, wo es sinnvoll und machbar ist, freiwillig auf die Herkunft und die regionalen Besonderheiten eines Lebensmittels hin“, so Genth. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, wie jetzt in der Verordnung vorgesehen, könnte in der Praxis zu Problemen führen. Die Verordnung weitet die Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung auf Frischfleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel aus. Bei Verwendung von pflanzlichen Ölen und Fetten muss zukünftig die pflanzliche Herkunft gesondert angegeben werden.
Die Verordnung hat eine 3- bis 5-jährige Übergangsfrist und wird somit voraussichtlich Mitte 2014 (neue Kennzeichnungspflichten allgemein) beziehungsweise 2016 (neue Nährwertkennzeichnungspflichten) zur Anwendung kommen.