HDE: Längerfristige Zahlungsziele weiter möglich
Handelsverband Deutschland begrüßt die Bestätigung der Verhandlungsergebnisse im EU-Parlament
„Unternehmen können weiterhin Zahlungsziele auch über 60 Kalendertage hinaus vereinbaren, soweit dies nicht für den Gläubiger grob nachteilig ist“ sagte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE. Auf diesen Kompromiss hätten sich EU-Parlament und EU-Ministerrat bei der Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie geeinigt. „Wir freuen uns jetzt über die Bestätigung der Verhandlungsergebnisse in der heutigen Plenumsabstimmung des EU-Parlaments.“
„Vor allem für kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen ist es wichtig, dass einer gesezlichen Regelung verbindlicher Zahlungsziele im Business-to-business-Bereich nun endgültig eine Absage erteilt worden ist. Denn gerade sie sind vor dem Hintergrund eines erschwerten Zugangs zu Finanzmitteln auf flexible und unter Umständen auch längerfristige Zahlungsziele angewiesen. Außerdem ist gerade der Einzelhandel durch eine extrem starke Bindung des Kapitals in Warenbestände geprägt, die nicht immer sofort abverkauft werden. Ein Apfel hat eine andere Verweildauer im Regal als eine Gartenschere. Daher ermöglichen nur solche Zahlungsziele, die von den Vertragsparteien je nach Produktkategorie und Lagerung im Handel individuell vereinbart werden können, eine zinsfreie und daher kostengünstige Zwischenfinanzierung. Dies ist gerade in Zeiten der Finanzkrise überlebenswichtig.“
„Positiv ist ebenfalls die Möglichkeit für Unternehmen, einen unter dem gesetzlichen Wert liegenden Verzugszinssatz frei vereinbaren zu können, sofern dies nicht grob unbillig ist“, sagte Genth weiter. „Bedenklich und im deutschen Rechts bisher auch nicht möglich ist aber das vorgesehene Verbandsklagerecht bei Individualvereinbarungen. Dies birgt neben einem Missbrauchspotenzial die Gefahr, dass die scheinbar gewährte Vertragsfreiheit durch die Hintertür wieder kassiert wird.“ Aber, so der HDE-Hauptgeschäftsführer: „Stimmen EU-Parlament und EU-Ministerrat dem Kompromiss nun endgültig zu, so ist eine ausgewogene Regelung geschaffen. Das Parlament hat heute mit dem positiven Votum seinen Teil dazu beigetragen. Nach der Annahme im Ministerrat hoffen wir dann auf eine vernünftige und den wirtschaftlichen Realitäten der Märkte entsprechende Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht.“