HDE: Sammelklagen „light“ – Anlass zur Hoffnung
Aussagen des neuen EU-Wettbewerbskommissars Almunia lassen darauf schließen, dass die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie zu Sammelklagen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht entschärfen will.
Dies begrüßte der Handelsverband Deutschland (HDE) als ermutigendes Signal. „Die Korrektur des bisherigen Kurses ist dringend notwendig", sagte heute in Berlin HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der bislang diskutierte Entwurf schieße weit über das Ziel hinaus. Er sehe Verbandsklagen nach dem ‚Opt-out’-Modell vor. Dabei könnten Verbände ohne explizite Genehmigung der potenziell Geschädigten Klage erheben. Beim Anspruch auf Strafschadenersatz in dreifacher Höhe des Schadens stehe nicht mehr die Kompensation der Betroffenen im Vordergrund. Außerdem sehe der Entwurf bedenklich weite Offenlegungspflichten für die Beklagten vor. "Die Gefahr einer Amerikanisierung des Kartellrechts in Europa zum Nachteil der Unternehmen ist groß", warnte Genth. Die amerikanischen Sammelklagen (US-‚class actions’) hätten katastrophale Auswirkungen. Ein Drittel der hiervon betroffenen Unternehmen müssten Insolvenz anmelden. Darüber hinaus würden selbst unschuldigen Unternehmen erhebliche Imageschäden drohen. Unternehmen wären damit allein durch Androhung einer Sammelklage erpressbar. "Die jetzt vom Wettbewerbskommissar in Aussicht gestellten Sammelklagen ‚light’ sind eine Verbesserung", sagte der HDE-Chef. Für den Einzelhandel gelte allerdings nach wie vor: "Es besteht grundsätzlich kein Bedarf für Instrumente kollektiven Rechtsschutzes auf EU-Ebene. Als direkte Schnittstelle zu den Verbrauchern begrüßt der Einzelhandel jedoch durchaus Mechanismen, die es den Verbrauchern ermöglichen, die ihnen zuerkannten Rechte wahrzunehmen. In diesem Sinne freuen wir uns auf die neue Debatte und hoffen auf einen Entwurf mit vernünftigen und praktikablen Regelungen für alle Beteiligten."