Aktuelles > HDE: Übergangsfrist für elektronisches Lastschriftverfahren beschlossen

Artikel Details:

  • 22.12.2011 - 09:51 GMT

HDE: Übergangsfrist für elektronisches Lastschriftverfahren beschlossen

Am Dienstag wurde bekannt, dass sich EU-Rat, Parlament und Kommission auf einen gemeinsamen Text für die SEPA-Verordnung geeinigt haben. Das in Deutschland beliebte Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift, elektronisches Lastschriftverfahren (ELV), ist damit für eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 weiterhin möglich.

Damit gibt es Planungssicherheit für alle Beteiligten. Bis dahin müssen Alternativen für das heutige Verfahren gefunden sein. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth: „Es ist uns gelungen, die Besonderheiten des Zahlungsverkehrs im Handel darzustellen und wichtige Änderungen des ursprünglichen Entwurfs zu erreichen. Nun ist gewährleistet, dass es auch im gemeinsamen Zahlungsraum keine gesetzlichen Hürden für den Weiterbetrieb des in Deutschland beliebten ELV-Verfahrens gibt. Jetzt ist die Kreditwirtschaft gefordert, unsere Anforderungen umzusetzen.“ Formal müssen die Gremien noch zustimmen. Genth bedankte sich insbesondere für den Einsatz des deutschen Europa-Parlamentariers Sven Giegold, der sich für die Belange der ELV-Nutzer stark gemacht hatte.
Der ursprüngliche Verordnungstext beschrieb technische Anforderungen an künftige Lastschriften, die mit ELV nicht vereinbar waren. Im gefundenen Kompromiss ist nun zumindest ein Schritt getan, um das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift im neuen europäischen Rahmen weiter betreiben zu können.