HDE zu EU-Vertragsrecht: Verunsicherung statt Klarheit
Die EU-Kommission will noch im Oktober einen Vorschlag für ein EU-Vertragsrecht vorlegen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth: „Nach den vorangegangenen Diskussionen ist zu befürchten, dass parallel zu dem auch weiterhin geltenden nationalen Vertragsrecht eine europäische Variante eingeführt werden soll. Das sorgt nur für Unsicherheit und unnötige Komplexität.“
Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, wären Unternehmen in der Praxis faktisch gezwungen, sowohl das nationale als auch das optionale EU-Vertragsrecht zu kennen. Dies erhöhe zum einen die Transaktionskosten, zum anderen entstünde eine erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen würden unter dem zusätzlichen Aufwand leiden. Auch auf Verbraucherseite entstünden Unsicherheiten, die letztlich das Vertrauen in den Binnenmarkt eher schwächen als stärken würden.
Genth: „Eine optionale 28. Rechtsordnung, die parallel zu den 27 nationalen Rechtsordnungen gilt, macht dann Sinn, wenn sie für Unternehmen und Verbraucher auch einen Mehrwert darstellt und benutzerfreundlich ist. Unternehmen werden sich nur für ein optionales Instrument interessieren, wenn ein ausgewogener Interessensausgleich zwischen Verkäufer und Käufer gegeben ist.“ Die bisherigen Vorschläge für die neue Rechtsordnung wie zum Beispiel eine zehnjährige Verjährungsfrist, die Abkehr von den im deutschen Recht üblichen gestuften Abhilfemöglichkeiten (erst Nachbesserung und Ersatzlieferung, dann Kaufpreisminderung und Rücktritt) sowie die Ausdehnung der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Individualverträge ließen eine derartige Ausgewogenheit vermissen.