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  • 14.03.2012 - 14:58 GMT

IDW nimmt Stellung zur ESMA-Konsultation zur Wesentlichkeit in der Rechnungslegung

Die ESMA stellt in dem Konsultationspapier „Considerations of materiality in financial reporting“ einige Grundsatzfragen zum Wesentlichkeitskonzept. So wird bspw. die Frage aufgeworfen, ob Aufsteller, Prüfer und Adressaten der Rechnungslegung sowie Enforcement-Einrichtungen das Wesentlichkeitskonzept in der Praxis einheitlich anwenden und ob die ESMA Guidance zu diesem Thema entwickeln sollte.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Definitionen der Wesentlichkeit in den IFRS und in den ISA Unterschiede aufweisen.
In seiner Stellungnahme vertritt das IDW die Auffassung, dass die ESMA als Behörde zur Regulierung und Überwachung des Wertpapierhandels nicht die geeignete Institution ist, Hilfestellung zum Thema Wesentlichkeit bereitzustellen. Dies ist vielmehr Aufgabe des IASB als der für die Rechnungslegung zuständige Standardsetter.
Die vollständige Stellungnahme des IDW sowie das Konsultationspapier können unter den folgenden Links abgerufen werden:
Schreiben vom 09.03.2012
EMSA Konsultationspapier