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  • 21.06.2011 - 12:16 GMT

IDW: Wirtschaftsprüfer verfolgen Griechenlandkrise weiterhin mit hoher Aufmerksamkeit

Als Abschlussprüfer von Unternehmen, die in Griechenlandanleihen investiert haben, verfolgt der Berufsstand die Stützungsmaßnahmen für Griechenland mit großer Aufmerksamkeit.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Risiken aus den Engagements in der Rechnungslegung angemessen zum Ausdruck kommen.Besondere Betrachtung verdienen daher auch die momentan erneut diskutierte weitere Ausgestaltung der Griechenlandhilfen und die daraus resultierenden Bilanzierungsfragen. Dies machte das IDW in einem Pressegespräch am heutigen Tage deutlich.

„Für die letzten Abschlüsse konnten wir noch nicht davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für außerplanmäßige Abschreibungen erfüllt sind“, erläutert Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. „Dies war das Ergebnis einer Abwägung zwischen den massiven Schuldenproblemen Griechenlands einerseits und andererseits dem zumindest bis dato zu unterstellenden Willen der Politik, Griechenland ohne die Beteiligung privater Gläubiger über seine Probleme hinweghelfen zu wollen.“ Hinzu kommt, dass der einschlägige Rechnungslegungsstandard IAS 39 mit dem von ihm verfolgten sogenannten incurred loss model außerplanmäßige Abschreibungen erst dann zulässt, wenn Zahlungsausfälle konkret drohen. Aufgrund der Rettungsmaßnahmen ist Griechenland bislang in der Lage, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Dessen ungeachtet ist nach Auffassung des IDW unstrittig, dass griechische Staatsanleihen die Investoren einem signifikant höheren Risiko aussetzen als beispielsweise deutsche Bundesanleihen. Dies zeigen auch die an den Märkten zu beobachtenden Ausweitungen der credit spreads. „Die Abschlussprüfer haben daher von Beginn an darauf gedrungen, diese erhöhten Risiken gegenüber den Rechnungslegungsadressaten transparent zu machen. Der richtige Ort hierfür ist der Lagebericht“, führt Klaus-Peter Feld, für Bankenbilanzierung zuständiges Mitglied des IDW Vorstands, aus. Auf diese Weise war schon bisher jeder Rechnungslegungsadressat auch ohne Abschreibung in der Lage, sich ein eigenes Bild zu machen, welchem Risiko eine Bank, eine Versicherung oder ein sonstiger Investor durch ein Engagement in Griechenlandanleihen ausgesetzt ist. „Wir haben hier durchaus auch unsere eigenen Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen“, ergänzt Naumann.

Die aktuellen Diskussionen um eine Beteiligung privater Gläubiger rücken erneut die Frage in den Blickpunkt, ob bzw. wann für derartige Engagements ein Wertberichtigungsbedarf besteht. Vor allem relevant ist dies für solche Staatsanleihen, die die Investoren im Anlagebestand führen, die also bis zur Endfälligkeit gehalten werden und daher zu fortgeführten Anschaffungskosten und nicht zu aktuellen Marktwerten zu bewerten sind. „Diese Frage ist alles andere als trivial“, erläutert Naumann. „Letztlich läuft es auf die Entscheidung hinaus, ob die Zukunft die Prämisse der Politik, Griechenland leide an einem überwindbaren Liquiditätsproblem und nicht an einem grundlegenden Bonitätsproblem, bestätigen wird. Bilanzierende und Abschlussprüfer stehen vor dem Dilemma, eine sehr unsichere Zukunft prognostizieren zu müssen“.

Dabei ist zu beachten, dass eine Umstrukturierung der griechischen Schulden unter Beteiligung der privaten Gläubiger deren Vermögensposition je nach Ausgestaltung berühren kann. Dies gilt nicht nur für „harte“ Umschuldungsmaßnahmen (z.B. haircut), sondern kann auch für die derzeit angedachte „weiche“ Umschuldung gelten, d.h. die Verlängerung der Anlagelaufzeiten. Inwieweit dies zu bilanziellen Konsequenzen führt, muss anhand konkreterer Überlegungen zur genauen Ausgestaltung einer Gläubigerbeteiligung geprüft werden. „Wir müssen daher den Fortgang der politischen Diskussionen sehr genau verfolgen. Mit erneuten Unterstützungsmaßnahmen Griechenlands wird die Prämisse einer reinen Liquiditätshilfe immer unsicherer. Somit kann auch bei reinen Prolongationsmaßnahmen irgendwann ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nicht ausgeschlossen werden“, sagt Feld.

Die Wirtschaftsprüfer möchten durch die Diskussion dieser Fragestellungen bei allen Adressaten von Jahresabschlüssen das Bewusstsein für die Risikolage schärfen.

Ebenfalls thematisiert wurde die aktuelle Gesetzgebung zum Bankenrestrukturierungsfonds, dessen Mittel durch Jahresbeiträge der beitragspflichtigen Kreditinstitute angesammelt werden sollen („Bankenabgabe“). „Bilanziell“, so Dirk Müller-Tronnier, Mitglied des IDW Bankenfachausschusses, „ist die Bankenabgabe nach HGB und IFRS Bestandteil des operativen Ergebnisses, da im Grundsatz an die Eigenschaft bzw. Tätigkeit als Kreditinstitut angeknüpft wird. Ein Ausweis unter den außerordentlichen Aufwendungen halten wir für nicht zulässig.“ Ein weiteres wesentliches Thema in diesem Zusammenhang ist die Bilanzierung der sog. Nacherhebungsbeträge. „Hier hat der Verordnungsentwurf bis zuletzt immer wieder Änderungen erfahren“, so Müller-Tronnier. „Nach der letzten Fassung gehen wir davon aus, dass der Nacherhebungsbetrag erst in dem Jahr zu passivieren ist, in dem es zur Zahlung kommt.“ Dies gilt sowohl für den HGB- als auch für den IFRS-Abschluss.

Ferner führte das Pressegespräch zu dem Ergebnis, dass die jüngsten Novellierungen des Bankenaufsichtsrechts durch Basel III und in den USA den Dodd-Frank-Act einen prinzipienorientierten Ansatz vermissen lassen. Dies betonte Burkhard Eckes, ebenfalls Mitglied des IDW Bankenfachausschusses. Außerdem drohen aus Basel III hohe Umsetzungsaufwendungen bei den Banken, möglicherweise auch Refinanzierungsprobleme und tendenziell eine Verteuerung bei einigen Produkten. Eckes fordert daher, dass beide Regelwerke zu gleichmäßigen Belastungen führen sollten, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Banken auf dem globalen Finanzmarkt nicht zu gefährden. „Die Neuregulierung aus Basel sollte noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden, um die Regelungen prinzipienbasiert fortzuentwickeln.“