IEP: Europäische Bürgerinitiative gestartet: große Erwartungen – erhebliche Skepsis
Seit dem 1. April 2012 verfügen die Unionsbürger/innen über ein neues Unionsbürgerrecht: die Europäische Bürgerinitiative (EBI). 1 Million Bürger/innen haben das Recht, die Kommission aufzufordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu einem Thema zu machen, von dem sie denken, dass die Union dieses regeln sollte. Das IEP begleitet die Etablierung dieses neuen Instruments partizipativer Demokratie als Teil der Umsetzung des Vertrags von Lissabon wissenschaftlich.
Neben der großen Erwartung, einen Beitrag zur Linderung des Demokratiedefizits der Union leisten zu können, wird die EBI auch von erheblicher Skepsis aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft begleitet, was die zu erwartende Wirkung des Instruments betrifft. Zwei Publikationen geben nicht nur einen Überblick über das Verfahren einer EBI, sondern diskutieren auch Grenzen und Potenziale des neuen Instruments.
Die Europäische Bürgerinitiative: Möglichkeiten und Grenzen eines neuen Elements im EU-Entscheidungssystem
Rudolf Hrbek, Vizepräsident des Kuratoriums des IEP, ordnet in seinem Beitrag in Ausgabe 1/2012 von ‚integration‘ die EBI in frühere Bemühungen, die Rolle der Unionsbürger zu stärken, ein, beschreibt die Entstehung des Vertragsartikels zur EBI und erklärt das Verfahren zur Durchführung einer Initiative. Da das Verfahren wenig nutzerfreundlich und stark formalisiert sei und erwartet werden könne, dass in der EU-Politik etablierte Organisationen und nicht Bürger Initiativen anstrengen werden, kommt er bei der Diskussion der Potenziale und Grenzen des Instruments zu dem Ergebnis, dass die direkte Wirkung eher begrenzt sein wird.
Die Europäische Bürgerinitiative: Start in ein neues Zeitalter partizipativer Demokratie auf EU-Ebene
Sylvia-Yvonne Kaufmann, Landesvorsitzende der Europa-Union Berlin sowie Mitglied des Präsidiums der Europa-Union Deutschland, und Julian Plottka, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am IEP, betonen in ihrer Diskussion der Grenzen und Potenziale der EBI jedoch die Entwicklungsfähigkeit des Instruments partizipativer Demokratie in der anstehenden praktischen Ausübung des neuen Unionsbürgerrechts. In der Publikation EUD-konkret 1/2012 der Europa-Union Deutschland erläutern sie deshalb entlang des vorgesehenen Verfahrens, wo in der Ausgestaltung Fortschritte im Sinne der Bürgerfreundlichkeit erreicht worden sind und wo es bestehende Hürden in der Praxis zu mildern gilt.