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Wirtschaft & Finanzen

IEP: Finanzielle Möglichkeiten und Grenzen der Euro-Rettung – die Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Am 28.09.2012 fand ein IEP-Mittagsgespräch mit dem haushaltspolitischen Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Norbert Barthle, MdB, zum Thema „Finanzielle Möglichkeiten und Grenzen der Euro-Rettung statt. Herr Barthle verwies auf die Notwendigkeit, die Staatsverschuldung zurückzuführen, die Bankenkrise in den Griff zu bekommen und die unglückselige Verknüpfung des Schicksals von Großbanken mit dem von Staaten aufzubrechen.

Herr Barthle ging dann auf das Krisenmanagement ein: die Bürgschaften für Griechenland, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) sowie die Rettungsschirme für die Länder Irland und Portugal. Er betonte, dass der Bundestag bis an die Grenzen seiner Möglichkeiten gegangen sei, als z.B. das Gesetz bezüglich der Bürgschaften für Griechenland in einer Rekordzeit von nur einer Woche durch die verantwortlichen Gremien ging und verabschiedet wurde. Als weitere Maßnahmen auf dem Weg aus der Schuldenkrise erläuterte er den Fiskalvertrag mit der Verankerung einer gesetzlichen Schuldenbremse, die ein maximales strukturelles Defizit von 0,5% des BIPs vorschreibt, den Euro-Plus-Pakt, das Europäische Semester (Abstimmung der nationalen Haushaltsplanung), die im Rahmen des sogenannten „Six-Pack“ vereinbarte Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und vor allem den Europäischen Stabilitätsmechanismus, der als permanenter Krisenmechanismus dienen soll. Mit diesem Instrumentarium habe man einen soliden Weg zur Bewältigung der Krise eingeschlagen, die damit freilich noch nicht gelöst sei. In diesem Zusammenhang begrüßte er auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des ESM und des deutschen Haftungsrisikos von 190 Mrd. Euro und die mit dem Urteil erfolgte Bestätigung des Beschlusses des Bundestages.

Auf verschiedene Fragen der Teilnehmer folgten Ausführungen zu den Instrumenten und Leitlinien für Aktivitäten des ESM in Bezug auf vorsorgliche Finanzhilfen, Darlehen und die Rekapitalisierung von Finanzinstituten sowie Interventionen auf dem Primär- und Sekundärmarkt. Barthle unterstrich unter anderem, dass sich der ESM ausschließlich über den Kapitalmarkt und nicht über die EZB refinanziert, also keine Banklizenz erhält. Hilfen für Staaten seien grundsätzlich mit Auflagen verbunden und die Haftungsobergrenze von 190 Mrd. Euro dürfe nicht überschritten werden.

Thematisiert wurde des Weiteren der Troika-Bericht zu Portugal. Auch wenn das Land etwas mehr Zeit zur Erfüllung der Defizitvorgaben bekomme, müssen Vertragsdauer und Volumina nicht angepasst werden, da sich bereits leichte Trendverbesserungen durch die begonnenen Reformen erkennen ließen. Im Falle Spaniens werde derzeit das Bankenrekapitalisierungsprogramm konkretisiert, wofür bei der EFSF bis zu 100 Mrd. Euro reserviert seien.

Beim Thema Bankenunion und -aufsicht betonte Herr Barthle den großen Wert der Unabhängigkeit der EZB. Es gelte hierbei, Bankenaufsicht und Geldpolitik strikt zu trennen. Er hielt im Unterschied zu den Vorstellungen der Europäischen Kommission eine Überwachung der systemrelevanten Banken für ausreichend. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip müsse nicht jede Kreissparkasse einbezogen werden. Einlagensicherungssysteme auf nationaler Ebene müssten allerdings harmonisiert werden. Sie dürften aber nicht zur Finanzierung von anderen Staaten dienen.

Abschließend unterstrich Herr Barthle vor dem Hintergrund der EZB-Entscheidung, notfalls unbegrenzt Anleihen der Euro-Krisenländer aufzukaufen, sein Vertrauen in die EZB und ihr Mandat. Eine Inflationsgefahr könne gebannt werden, indem durch die EZB in den Kreislauf gepumptes Geld im gleichen Volumen an anderer Stelle abgeschöpft werde.