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  • 20.09.2010 - 09:20 GMT
  • djb
Justiz & Inneres

Juristinnen präsentieren „differenzierte Widerspruchslösung“: Neue Regelung der elterlichen Sorge „nichtehelicher“ Väter (Kopie 1)

Das Recht der elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern muss neu geregelt werden – das verlangen sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch das Bundesverfassungsgericht vom deutschen Gesetzgeber. Auch Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, müssen Zugang zur elterlichen Sorge haben, fordern die höchsten Richter(innen).

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) stellt nun einen eigenen Gesetzesentwurf zur Regelung vor. Mit der "differenzierten Widerspruchslösung" des djb ist ein ausgewogener Ansatz gelungen, der den unterschiedlichen Interessen von Kindern, Müttern und Vätern "ohne Trauschein" Rechnung trägt:
Für 62 Prozent der nichtehelich geborenen Kinder geben die Eltern ohnehin schon eine sogenannte "Sorgeerklärung" ab, so dass eine gemeinsame elterliche Sorge besteht, erläutern die Juristinnen. Alle anderen Väter sollen – soweit sie die Vaterschaft anerkannt haben – nun beim Jugendamt oder bei einem (einer) Notar(in) beantragen können, mit der Mutter die elterliche Verantwortung zu übernehmen. Dann üben die Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam aus, wenn die Mutter nicht widerspricht. Anderenfalls kann der Vater eine Entscheidung des Familiengerichts herbeiführen. Das Familiengericht gibt dem Antrag des Vaters dann statt, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Damit gelingt ein differenzierter Ansatz: Es gibt einerseits keinen Automatismus: Nur ein Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat, kann die elterliche Sorge beantragen. Die Erklärung gegenüber dem Jugendamt bzw. dem (der)  Notar(in) gewährleiste eine Beratung der Eltern, erläutert Dr. Angelika Nake, Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht des djb.
Mit dem Begriff der elterlichen Verantwortung blicken die Juristinnen über den deutschen "Tellerrand" hinaus und knüpfen an das moderne juristische Verständnis im Sinne des europäischen Rechts an. Es wird ohnehin auf absehbare Zeit in Deutschland eine weitere Kindschaftsrechtsreform erforderlich werden, die sich an europäischen Maßstäben orientiert.
Der Entwurf des Gesetzestextes sowie eine Begründung wird in Kürze unter www.djb.de nachzulesen sein.