KAB: Karlsruhe fällt „notwendiges“ Urteil
Haftungsbeschränkungen und demokratische Kontrolle lösen die Krise nicht, meint Grundsatzreferent Schäfers.
Ein spektakuläres Urteil des Bundesverfassungsgerichts war nicht zu erwarten. Denn: Dem obersten Richteramt fehlt längst die rechtliche Eingriffsmöglichkeiten in zentrale europäische Fragen und Entscheidungen. Das Bundesverfassungsgericht ist Hüter der deutschen Verfassung und hierauf beschränkt sich die Rechtsprechung. Karlsruhe ist so seiner bisherigen Linie treu geblieben: Dem Einziehen von Reißleinen für die „Deutschland GmbH“, dem Pochen auf Einhaltung von europäischen Verträgen, die die Unterschrift der Bundesrepublik Deutschland tragen bzw. tragen sollen. Und natürlich wurde – erwartungsgemäß – das deutsche Parlament erneut in seiner Entscheidungskompetenz gestärkt. Weiter kann das Bundesverfassungsgericht nicht gehen, wenn es seine Zuständigkeit für die Überprüfung des Staatshandelns nicht überschreiten will. Für eine Überprüfung der Geldpolitik der EZB oder der Krisenpolitik auf europäischer Ebene ist das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig – allenfalls für die juristische Sanktionierung der Folgenabschätzung im nationalen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland.
Wie auch nicht anders zu erwarten war, wird die Urteilsverkündung aus Karlsruhe von weiten Teilen der Politik begrüßt. Auch die Finanzwelt ist zufrieden und die Indizes an den Börsen klettern nach oben. In den angeschlagenen europäischen Staaten kehrt Beruhigung ein, denn Deutschland bleibt in der Krisenbewältigung auf Linie. Und die Bild-Zeitung stellt nach dem Urteil fest. „Der Euro-Gau bleibt aus!“ Weitgehend Zufriedenheit allenthalben.
Dass der „Europäische Stabilitätsmechanismus“ (ESM) jetzt mit beschränkter Haftung Deutschlands in Kraft treten kann, ist schlicht eine Notwendigkeit, um die schlimmsten Folgen der Krise in den Griff zu bekommen und Europa und den Euroraum einigermaßen zusammen zu halten. Fiele Deutschland als wirtschaftlich starke Nation aus, bliebe vom ESM, bliebe von Europa ein Scherbenhaufen. Eine Lösung ist der ESM allerdings nicht; allenfalls verschafft er Luft. Die Finanzmärkte und Spekulanten treiben die Politik weiter vor sich her. Und wer am Ende wieviel zahlen wird, ist offen, auch unter verstärkter demokratischer Kontrolle durch das Parlament. Haftungsgrenzen können unter demokratische Entscheidung und Aufsicht gestellt werden – und das ist in einer Demokratie richtig so -, angesichts rasanter Krisenentwicklungen werden sie aber schnell (wiederum) zur Makulatur. Insofern hat Karlsruhe heute ein „notwendiges“ Urteil gesprochen. Hinreichend ist es nicht, denn die Folgen der verordnete Krisenpolitik des „Kaputtsparens“ werden uns alle weiter beschäftigen. Die „eigentlichen“ Akteure und Verursacher der Krise, die Finanzspekulanten, befinden sich jenseits der Karlsruher Rechtssphäre. Hier hilft kein Richterspruch weiter, sondern nur eine mutige europäische und internationale Politik der Entmachtung der Spekulanten.