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  • 18.04.2011 - 09:34 GMT
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KAS: 18. April 1951 – Unterzeichnung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Paris

Am 18. April 1951 unterzeichneten die Vertreter von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Paris den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

-Grundlagen
Durch diesen Vertrag schufen die Mitgliedstaaten unter sich für die Dauer von 50 Jahren einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl, auf dem die entsprechenden Binnenzölle aufgehoben und gemeinsame Außenzölle vereinbart wurden. Damit übertrugen die Mitgliedstaaten der EGKS erstmals ihre nationalen Hoheitsrechte auf eine überstaatliche (supranationale) Behörde.
Der EGKS-Vertrag sah als oberstes Organ die Hohe Behörde mit Sitz in Luxemburg vor. Ein (Minister-)Rat sollte die Interessen der nationalen Regierungen gegenüber der Hohen Behörde vertreten und musste bei allen grundsätzlichen Entscheidungen gehört werden. Als parlamentarische Kontrollinstanz war die Gemeinsame Versammlung vorgesehen, die sich aus 78 Abgeordneten der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten zusammensetzte. Bei Streitigkeiten sollte ein aus neun Richtern bestehender Gerichtshof über die Auslegung des EGKS-Vertrages entscheiden.
-Sensationelles Angebot Schumans an Adenauer vom 8. Mai 1950
Das Angebot des französischen Außenministers Robert Schuman vom 8. Mai 1950 an Bundeskanzler Adenauer, eine gemeinsame supranationale Behörde für Kohle und Stahl zu schaffen, kam dessen Politik der Westbindung entgegen. Es brachte die Westdeutschen erstmals nach dem Zweiten Weltkriege wieder als gleichberechtigte Partner an den internationalen Verhandlungstisch, eröffnete langfristig gar den Einstieg in eine neue Qualität deutsch-französischer Beziehungen und half die Sonderkontrollen über das Ruhrgebiet abzuschaffen.
In Anbetracht der britisch-amerikanischen Neigung, den Westdeutschen mehr politischen Freiraum zu gewähren, war die Bekanntgabe des Schuman-Plans – zwei Tage vor der Londoner Außenminister-Konferenz der drei Westmächte am 10. Mai 1950 – ein geschickter Schachzug der französischen Diplomatie, ihren eigenen Handlungsspielraum in der Deutschlandpolitik zu vergrößern.
So gesehen war die Offerte des Quai d’Orsay zurecht als „sensationell“ zu bezeichnen, deutete sich damit doch ein Wandel der unnachgiebigen Haltung Frankreichs in der Frage der Einbeziehung Westdeutschlands in westeuropäische Wirtschaftsvereinbarungen an. Immerhin waren die Verhandlungen mit Italien und den Benelux-Staaten über erste Schritte zu einer Zollunion (FRITALUX) Anfang 1950 an der Weigerung der französischen Regierung gescheitert, die Deutschen über kurz oder lang zu beteiligen.
-Die Idee lag in der Luft
Die Idee, den Kohle- und Stahlsektor einer übernationalen Hohen Behörde zu unterstellen, war im April/Mai 1950 keineswegs vom Himmel gefallen – wie die Väter der europäischen Integration über viele Jahre hinweg glauben machten. Diskussionen über eine Neustrukturierung der Kohle- und Stahlindustrien dauerten vor allem in der OEEC schon eine Weile an. Die Notwendigkeit, in einem europäischen Verbundsystem die Probleme anzugehen, war unabweislich geworden. So überraschte weniger der Vorschlag, die deutsche und französische Kohle- und Stahlpolitik zu harmonisieren. Hierzu lagen schon verschiedene Vorschläge, unter anderen vom nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Karl Arnold, vor. Wirklich neu war die institutionelle Konstruktion einer über den Nationalstaaten agierenden und mit echten Kompetenzen ausgestatteten Behörde, die zu ersinnen zweifelsohne Jean Monnet und seinem Stab im französischen Planungskommissariat das Verdienst gebührt.
-Kritische Reaktion Erhards
Trotz der positiven Reaktionen auf den Schuman-Plan in der Öffentlichkeit wurden schon bald kritische Stimmen laut, vornehmlich aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Wirtschaftsminister Ludwig Erhard war nicht bereit, den politischen Zielen einer Integration alle volkswirtschaftlichen Grundsätze hintanzustellen. Gleich nach Bekanntwerden des Vorschlags hatte er Untersuchungen über die wirtschaftlichen Konsequenzen angeordnet, um Resonanzen bei der deutschen Wirtschaft einschätzen zu können. Ungeachtet der vielen Fragezeichen, die der Plan aufwarf, hegte Erhard eine Reihe staats- und wirtschaftspolitischer Bedenken, die ihn alles in allem skeptisch machten ob der Wünschbarkeit und der Erfolgsaussicht dieser neuen Form westeuropäischer Kooperation.
-Schachzug Monnets
Nach Eröffnung der Regierungsverhandlungen am 20. Juni 1950 in Paris suchte die deutsche Delegation unter Leitung von Prof. Walter Hallstein in der ersten Besprechung mit Monnet die Vorstellungen der französischen Regierung über den Sinn und Zweck des Schuman-Plans in Erfahrung zu bringen, die bislang recht vage geblieben waren. Auch der Notenwechsel zwischen Paris und London über die Beteiligung der britischen Regierung, die ihre Teilnahme ablehnten, weil sie nicht zu einem Souveränitätsverzicht bereit war, hatte kaum zur Aufklärung beigetragen.
Monnet wandte anfangs eine Art Überrumpelungstaktik an. Am 24. Juni 1950 bereits präsentierte er einen Vertragsentwurf, der 40 Artikel umfasste, zu dem alle Beteiligten Stellung nehmen sollten. Damit waren die Verhandlungen auf der Grundlage der französischen Vorstellungen präformiert. Die anderen Delegationen konnten den Entwurf kaum ablehnen, wollte sie die Verhandlungen nicht sofort scheitern lassen. Die Delegationen waren in der Folgezeit damit beschäftigt, die Vorschläge zu prüfen, bevor sie eigene Positionen bezogen. So blieb denn auch dem am 16. Juni vom Bundeskabinett eingesetzten Kabinettsausschuss für den Schuman-Plan, der gegenüber der deutschen Delegation in Paris weisungsbefugt war, nichts anders übrig, als auf dieser Grundlage weiter zu verhandeln. Die Instruktionen, am 29. Juni vom Bundeskabinett verabschiedet, waren entsprechend flexibel formuliert.
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