Aktuelles > KAS: Die Kandidaten der neuen EU-Kommission

Artikel Details:

  • 11.01.2010 - 10:14 GMT
  • KAS

KAS: Die Kandidaten der neuen EU-Kommission

Anhörung durch das Europäische Parlament

Vom 11. bis zum 19. Januar 2010 werden sich nach sechs Wochen der Vorbereitung die Kandidaten der neuen Europäischen Kommission den Anhörungen im Europäischen Parlament stellen. Durch die verzögerte Ratifizierung des Lissabon-Vertrags mussten die für Ende 2009 geplanten Anhörungen in den Januar 2010 verschoben werden. Die „alte Kommission“ ist nun seit dem 31.10. nur noch geschäftsführend im Amt.
Bei den Anhörungen werden die Kandidaten für die neue Kommission (deren 7 in ihrer Vergangenheit EP-Abgeordnete waren) vor die ihrem Ressort entsprechenden parlamentarischen Ausschüsse geladen, um ihre Prioritäten für ihre Amtszeit darzulegen sowie sich Fragen seitens der Abgeordneten zu stellen. Erst nach der folgenden Bestätigung des gesamten Kommissionskollegiums durch das Europäische Parlament wird die neue Europäische Kommission ihre Arbeit aufnehmen können.
Organisiert werden die Anhörungen von der Konferenz der Präsidenten und der Konferenz der Ausschussvorsitze. Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht vor, dass jeder Kommissar sich einer Anhörung durch den seinem Portfolio entsprechenden Ausschuss stellen soll. Falls mehrere Ausschüsse das Portfolio des Kommissars abdecken, nehmen alle beteiligten Ausschüsse unter der Federführung des hauptsächlich betroffenen Ausschusses an der Anhörung teil. Wenn das Portfolio die Arbeitsbereiche zweier Ausschüsse gleichermaßen betrifft, sind beide Ausschüsse gleichwertig an der Anhörung beteiligt. Hinsichtlich der Zuständigkeiten der jeweiligen Ausschüsse hatte es Differenzen gegeben.
Zur Vorbereitung der Anhörungen waren den Kandidaten bereits fünf schriftliche Fragen vorgelegt worden, die sich auf die persönliche Eignung, die Stellung innerhalb der Kommission, die Zusammenarbeit mit dem EP sowie auf die Prioritäten im eigenen Portfolio bezogen. Einige Kandidaten nutzten diese Gelegenheit, um bereits konkrete Projekte für ihre Amtszeit anzukündigen. Die mündliche Anhörung dauert pro Kommissar drei Stunden. Zunächst einmal erhält der Kandidat für maximal 20 Minuten das Wort für eine einleitende mündliche Erklärung. Nach den Fragen durch den Ausschuss erhält der Kommissionskandidat am Ende der Anhörung noch die Gelegenheit, eine kurze Abschlusserklärung abzugeben.
Bei der Bewertung der Anhörungen muss das Parlament entscheiden, ob der Kandidat geeignet ist, zum einen Kommissionsmitglied zu sein und zum anderen die fachliche Qualifikation für das für ihn vorgesehene Portfolio zu besitzen. Falls ein Ausschuss in beiden Fragen keine Einigung erzielt, wird eine geheime Abstimmung gehalten. Die Beschlüsse der Ausschüsse werden dann der Konferenz der Präsidenten und der Konferenz der Ausschussvorsitze präsentiert. Abschließend stellt der Kommissionspräsident das Komissionskollegium in einer Plenarsitzung des EP vor, gefolgt vom Votum des Parlaments über die neue Kommission als Ganzes.
Zum vollständigen Artikel

Konrad-Adenauer-Stiftung