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Kinderrechte und Migration im Fokus | EBD De-Briefing Justiz und Inneres

Die EU-Flüchtlingspolitik zur Lage an den östlichen und südlichen EU-Außengrenzen, die EU-Kinderrechtsstrategie sowie die europäische Terrorismusbekämpfung zählten zu den bestimmenden Themen der Sitzung des Rates Justiz und Inneres Anfang Oktober. Zum De-Briefing der Sitzungen lud die Europäische Bewegung Deutschland (EBD) am 13. Oktober Isabel Schmitt-Falckenberg, Leiterin des EU-Stabs im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und Dr. Sebastian Jeckel, Leiter des Stabes EU im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf ein digitales Panel ein. Unter der Moderation von Markus Vennewald, EBD-Referent für Europapolitik, erläuterten sie die Diskussionen im Rat und tauschten sich anschließend mit den Teilnehmenden der Veranstaltung dazu aus.

Wie im De-Briefing deutlich wurde, dominierten technische Themen die Sitzung des Rates für Inneres. Insbesondere Präsentationen zum Stand der Dinge in verschiedenen untergeordneten Bereichen wie des Koordinators für Terrorismusbekämpfung zu den Migrationsaktionsplänen der Europäischen Kommission standen auf der Tagesordnung. Besprochen wurde zudem die lang diskutierte Screening-Verordnung, die den Asylprozess an den Außengrenzen beschleunigen soll.

Des Weiteren diskutierte der Rat für Inneres die digitale Dimension der Verfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern. Da Einigkeit darüber herrschte, dass hierbei schnell und überzeugt gehandelt werden müsse, diente der Tagesordnung vor allem zum Austausch von Best Practices der einzelnen Staaten. Die Kommission plant noch in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, um besser und grenzübergreifend gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und der digitalen Dimension in diesem Kontext vorzugehen.

Im Fokus des Rates für Justiz stand die Debatte zu einer Ratsschlussfolgerung zur EU-Kinderrechtsstrategie. Der dazu vorgelegte Text wurde kontrovers besprochen. Er hebt eine besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in der LGBTIQ+ Gemeinschaft hervor, wozu einzelne Mitgliedstaaten nicht zustimmten. Die Debatte hierüber wurde vertagt, wodurch keine Ratsschlussfolgerung zu dieser Strategie angenommen werden konnte. Zusätzlich präsentierte die Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi den Stand der Dinge der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), die am 1. Juni ihre Arbeit offiziell aufgenommen hat. Zum aktuellen Zeitpunkt sind ca. 88 von 120 avisierten delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den Mitgliedstaaten aufgestellt. Sie unterstützen die 22 Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am Sitz in Luxemburg. In der Zwischenzeit hat die EuStA schon in rund 300 Verfahren ermittelt und noch in diesem Jahr werden die ersten Anklagen erwartet.

Ebenso relevant in diesem Kontext war eine Aussprache zu Mindeststandards bei Untersuchungshaft in Europa. In der Vergangenheit wurden mehrere Auslieferungsgesuche im Rahmen europäischer Haftbefehle abgewiesen, weil zuständige Behörden kein Vertrauen in die Haftbedingungen in dem suchenden Land hatten. Diese Aussprache sollte als Instrument gelten, diese Unsicherheiten zu überbrücken und im multilateralen Dialog dafür sorgen, schlussendlich bessere Bedingungen zu erwirken.