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Institutionen & Zukunftsdebatte

Nachgefragt bei… Peter Strobel

Mit dem Format „Nachgefragt bei“ kommen wie zuvor bei der #EuropaPostkarte regelmäßig europapolitische Stimmen zu Wort. Heute heißt es: Nachgefragt bei… Peter Strobel, Minister für Finanzen und Europa sowie Minister der Justiz des Saarlandes und aktuell Vorsitzender der Europaministerkonferenz der Länder (EMK).

Seit Juli 2020 hält das Saarland den EMK-Vorsitz inne. Welche Bilanz ziehen Sie vom Vorsitz, der am 30. Juni endet?

Europaminister Peter Strobel

„Der saarländische EMK-Vorsitz fällt in ein aufregendes und bewegtes Vorsitzjahr. Die Covid-19-Pandemie hat maßgeblich die Agenda der Europaministerkonferenz und des saarländischen Vorsitzes geprägt. Wir haben – trotz Pandemie – eine Vielzahl von europapolitischen Themen in dieser ereignisreichen Zeit behandeln und bearbeiten können. Ein Highlight stellte die 84. EMK im September 2020 dar, die wir mit der Beteiligung der Vertreterinnen und Vertreter der französischen Regionen durchführen konnten.

Dieser gelebte deutsch-französische und europäische Austausch, der im Herzen unserer Großregion in Perl Nennig stattgefunden hat, ist ein Meilenstein in der Geschichte der EMK. Im Februar 2021 konnten wir außerdem auf der 85. EMK einen Beschluss zum Thema ‚Strategische europäische Souveränität‘ verabschieden. Ein Thema, das aktuell stark auf europäischer Ebene diskutiert wird und ein saarländisches Schwerpunktthema unseres EMK-Vorsitzes darstellt. Auch wenn der Großteil der Veranstaltungen pandemiebedingt im Online-Format durchgeführt wurde, sind wir sehr zufrieden mit den Ergebnissen und der engen Zusammenarbeit der Europaministerinnen und -minister.“

Wieso ist eine Mitwirkung der Länder auf europäischer Ebene wichtig und wie wirken sie mit?

„Die Mitwirkung der deutschen Länder an europapolitischen Verhandlungs- und Koordinierungsprozessen ist sehr wichtig und auch gesetzlich festgeschrieben. Der ‚Europa-Artikel‘ (Art.23 GG) steht seit 1992 vor dem Hintergrund des Abschlusses des Vertrags von Maastricht im Grundgesetz. In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken die Länder auch durch den Bundesrat mit. In diesem Kontext wurde 1993 das Gesetz über die ‚Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)‘ erlassen.

Es ist Aufgabe der EMK, die Interessen der deutschen Länder in Europaangelegenheiten gegenüber den Organen des Bundes und den Europäischen Institutionen zu koordinieren und zu vertreten, beispielsweise über themenspezifische Beschlüsse, sowie die europapolitischen Aktivitäten der Länder zu fördern. Außerdem beschäftigt sich die EMK mit der Informationspolitik der Länder zur Förderung des europäischen Gedankens, der z.B. durch Veranstaltungen auch in die Fläche getragen werden soll. Wir sehen es an dem aktuellen Beispiel der Konferenz zur Zukunft Europas, dass die Beteiligung der Länder – und damit der regionalen und lokalen Ebene – essentiell ist für die Gestaltung der Zukunft Europas.“

Warum sollten die Länder die Konferenz zur Zukunft Europas mitgestalten und welche Pläne verfolgt die EMK hierbei?

„Die deutschen Länder haben auf der 86. EMK ihren Mitwirkungsanspruch in den Gremien und Arbeitsgruppen rund um die Zukunftskonferenz bekräftigt. Wir möchten Bürgerbeteiligungsformate auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene unterstützen und durchführen sowie die Nutzung der digitalen Plattform breit in den Ländern bewerben. Die Erarbeitung von europapolitischen Inhalten soll so nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler und regionaler Ebene erfolgen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die effektive Mitwirkung der regionalen Ebene am europapolitischen Willensbildungsprozess zu stärken und die europäische Demokratie weiterzuentwickeln. Dabei werden wir auch zeitnah eigene Vorschläge im Kreise der EMK erarbeiten.“