Netzwerk-EBD-Mitglied DGB zur Anti-Diskriminierungsrichtlinie
Die Europäische Union will den Schutz vor Diskriminierung ausbauen, einen entsprechenden Richtlinienwurf stellte die EU-Kommission im Juli vor. Die Folgen für das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wären gering, sagt ein wissenschaftliches Gutachten. Dennoch wehrt sich die Bundesregierung heftig gegen die Pläne der EU.
Bereits im Frühjahr 2009 hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund bei Alexander Klose vom Law & Society Institute der Humboldt Universität (LSI) eine Analyse der geplanten EU-Richtlinie in Auftrag gegeben. Die EU will die Diskriminierung aufgrund Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung auch außerhalb der Beschäftigung sanktionieren.
Das LSI-Gutachten sollte klären, ob das AGG aufgrund der EU-Regeln nachgebessert werden müsste. Fazit: Aufgrund der neuen Regelung müsste der deutsche Gesetzgeber nur wenige Punkte am AGG nachbessern. Das Gutachten wertet den EU-Entwurf als weiteren großen Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen und umfassenden europäischen Gleichbehandlungsrechts. Bestehende Schutzlücken würden weitgehend geschlossen. Bisher wehrt sich die Bundesregierung jedoch vehement gegen die neue Richtlinie.
Schon beim bestehenden Diskriminierungsschutz muss die Bundesrepublik nachbessern. Derzeit läuft vor dem europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren. Der Grund: In mehreren Punkten wurden die EU Antidiskriminierungsrichtlinien aus dem Jahr 2000 noch nicht vollständig umgesetzt.
Warum die Bundesrepublik die Verhandlungen um den vorliegenden Richtlinienentwurf so kategorisch ablehnt und behindert, kann der Deutsche Gewerkschaftsbund nicht nachvollziehen. Er fordert die Bundesregierung, ihre Abwehr aufzugeben. Zudem unterstützt der Deutsche Gewerkschaftsbund die Stärkung des Diskriminierungsschutzes, wie ihn die Europäische Kommission beim Vertragsverletzungsverfahren einfordert.