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  • 17.09.2013 - 09:57 GMT
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Neue cep-Analysen: Unternehmens- und grenzüberschreitende Insolvenzen

Zwei ausführliche cep-Analysen zu Verordnungen der EU-Kommission (COM(2012): 742 und 744)) geben Auskunft über den neu ausgehandelten teilharmonisierten Rechtsrahmen bei Unternehmensinsolvenzen sowie grenzüberschreitenden Insolvenzen.

Die Europäische Kommission erwägt in ihrer Mitteilung COM(2012) 742 eine Teilharmonisierung der mitgliedstaatlichen Insolvenzordnungen. Dadurch sollen Unternehmen bevorzugt saniert statt liquidiert werden und Unternehmer eine „zweite Chance“ erhalten. Betroffen sind dabei alle Unternehmen. Nach Einschätzung der ceb kann eine Insolvenzordnung, die den Erhalt und die Sanierung insolventer Unternehmen in den Vordergrund stellt, zu höherem Wohlstand der Volkswirtschaft beitragen. Eine Unterscheidung von „redlichem“ und „unredlichem“ Scheitern sei ohne Konkretisierung allerdings kaum handhabbar. Eine Verkürzung der Entschuldungsfrist sei zudem zweischneidig: Sie ermögliche gescheiterten Unternehmern einerseits rascher eine erneute unternehmerische Betätigung, andererseits steige auch das Risiko für Gläubiger.
Fortgeschrittener sind dagegen die Beratungen zu grenzüberschreitenden Insolvenzen: Nach Verordnung COM(2012) 744 überarbeitet die Kommission den Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Insolvenzen, welche alle Bürger und Insolvenzen betreffen wird. Dabei – so die cep-Analyse – befördere die Überführung wesentlicher Elemente der COM-Rechtsprechung des EuGH in den Verordnungstext die Rechtssicherheit. Kooperations- und Kommunikationspflichten zwischen Verwaltungen und Gerichten könnten Ineffizienzen mindern. Ein EU-weites elektronisches Insolvenzregister sänke zudem erheblich die Informationskosten. Außerdem würde mehr Rechtsklarheit erreicht, wenn das anzuwendende Insolvenzrecht an den satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens angeknüpft würde. Die Sekundärinsolvenzverfahren dagegen sollten abgeschafft werden.