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  • 13.12.2013 - 09:15 GMT

OVID: Biokraftstoffe: Berichte über Ausweitung falsch

Der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. (OVID) weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass die in den Medien im Zusammenhang mit der Tagung des EU Energie- und Umweltrates am 12. und 13. Dezember häufig erwähnte „Ausweitung der Quote für Biokraftstoffe“ missverständlich sei. Die stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses (ENVI) im Europäischen Parlament Christa Klaß bestätige dies.

„Zur Debatte steht nicht die Ausweitung konventioneller Biokraftstoffe. Ganz im Gegenteil: Der europäische Gesetzgeber wird eine Deckelung beschließen, die weder Bestandsschutz der Produktion noch Absatzgarantie einräumt“, so Klaß.
Die Minister wollten sich auf eine veränderte Zielsetzung bei Biokraftstoffen in Europa einigen. Unabhängig vom konkreten Ergebnis scheine es unumstritten, dass es zu einer Reduzierung der Verwendung von Biokraftstoffen in der EU kommen wird: Das vereinbarte EU-Ziel, 10 % Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich im Jahr 2020 einzusetzen, bleibe unberührt. Nur die Anreizsysteme innerhalb dieser Vorgabe würden derart angepasst, dass Biokraftstoffe der ersten Generation der Lückenfüller seien.
Innerhalb der 10 %-Vorgabe konkurrierten diverse Biokraftstoffe untereinander: Der litauische Kompromissvorschlag sehe für Biokraftstoffe der ersten Generation eine maximale Obergrenze von 7 % vor (im Englischen: „cap“). Für Biokraftstoffe der zweiten Generation (z. B. aus Algen oder Stroh) hingegen sei ein verbindlicher Mindestwert (Quote) von 2,5 % vorgesehen. Innerhalb der 10 %-Vorgabe sollten auch noch auf Abfall- und Reststoffen basierte Biokraftstoffe doppelt und Elektromobilität 2,5-fach (Schiene) bis 5-fach (Straße) angerechnet werden. Durch diesen Rechentrick würde der Druck von oben auf das „cap“ noch verstärkt, d. h. es könnten am Ende auch beispielsweise nur 6 % oder 3 % für Biokraftstoffe der ersten Generation übrig bleiben; mit allen Konsequenzen wie auch dem damit einhergehenden Rückgang des Rapsanbaus in der EU.
Eine maximale Obergrenze („cap“) von 7 % gewährt laut OVID keine Sicherheit für  Produktion und Absatz im Sinne der Bestandsschutzregelung. Der Anteil konventioneller Biokraftstoffe könne durch die Mitbewerber reduziert werden. Biokraftstoffe der ersten Generation würden damit zum Lückenfüller in der 10 %-Vorgabe.
Bis 2020 sollten im Verkehrssektor 10 % der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Was die Umsetzung in Deutschland beträfe, so sei die Mineralölwirtschaft verpflichtet, 6,25 % des von ihr in Umlauf gebrachten Kraftstoffs auf Basis von Biokraftstoffen zu verwenden. Bei Nicht-Einhaltung drohten der Mineralölwirtschaft Strafzahlungen. Bei fossilem Kraftstoff dürften seit 2009 bis zu 7 % Biodiesel (Volumen) beigemischt werden.