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  • 05.06.2012 - 06:42 GMT

„Soziale Marktwirtschaft für Finanzplätze“ – EP-Berichterstatter Markus Ferber zur MiFID-Richtlinie

Die Erfahrungen der Finanz- und Schuldenkrise machen eine Überarbeitung der „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ (MiFID) nach nur fünf Jahren unausweichlich: Wie die EU-Kommission mit MiFID-II systemische Risiken reduzieren, exzessive Spekulationen eindämmen und Anlegerschutz sicherstellen will – und wo das EP Überarbeitungsbedarf sieht –, erläuterte Markus Ferber vor rund 120 interessierten Teilnehmern als „EP-Berichterstatter im Dialog“ von Netzwerk EBD und des EP-Informationsbüros.

Nach der Begrüßung durch Frank Piplat, Leiter des Informationsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland, machte Markus Ferber schnell deutlich, dass es sich bei der MiFID-II-Richtlinie um ein außerordentlich komplexes und schwieriges Dossier handele: Bisher gebe es keine ausgereifte europäische Finanzaufsichtsstruktur, sondern europäische Märkte mit nationalen Aufsichtsstrukturen. Die überarbeitete MiFID-Richtlinie biete keinen Ersatz für nationale Aufsichtsstrukturen, aber eine Ergänzung.

Von A wie Anlegerschutz bis V wie Vorhandelstransparenz stellte Ferber im Anschluss die aus seiner Sicht zentralen Themen der Richtlinie vor: Beim Anlegerschutz müsse es vor allem darum gehen, Kunden eine unabhängige Anlageberatung zu ermöglichen und die Qualität der Beratungen zu verbessen. Dafür müsste es unter Umständen auch zu Gesprächsaufzeichnungen kommen, da sich die bisher gängigen Beratungsprotokolle als nicht ausreichend erwiesen hätten. Ferber räumte aber ein, dass eine vollkommen unabhängige Anlageberatung so gut wie unmöglich wäre. Wichtig auch das Thema Produktverbote: Firmen sollten, so Ferber, zukünftig keine Finanzprodukte mehr in Eigeninteresse entwickeln, sondern ihre Produkte für eine vorher bestimmte Kundengruppe konzipieren. Dabei solle vor allem zwischen privaten Kleinanlegern und professionellen Großanlegern unterschieden werden, um zu verhindern, dass sich Kleinanleger für extrem risikoreiche Finanzprodukte entscheiden. Auch der sogenannte Hochfrequenzhandel (der bei Beschluss der aktuellen MiFID-Richtlinie noch gar nicht existierte) müsse stärker reguliert werden, z.B. durch Mindesthaltefristen. Wie die Umsetzung dieser Regulierung aussehen könnte, darüber gebe es zwischen EU-Kommission und Europäischem Parlament noch Unterschiede. Handelsunterbrechungen sollten als Instrument gezielt eingesetzt werden können, wenn sich Finanzprodukte als hochvolatil offenbaren und somit die Finanzmarktstabilität gefährdet sein könnte. Ferber pochte außerdem auf eine ganzheitliche Drittstaatenregelung und einen Einbezug der ETS-Zertifikate unter das Dach von MiFID.

Bis Juli werde, hoffte Ferber, über seinen Bericht und die 2.145 Änderungsanträge im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlamentes abgestimmt. Der Ministerrat werde sich voraussichtlich erst nach der Sommerpause mit der Richtlinie beschäftigen. Bis Frühjahr 2013 erwartet Ferber eine Einigung – das sei schnell, aber nicht schnell genug: Eigentlich war auf dem G-20 Gipfel von Pittsburg 2009 vereinbart worden, dass es bis Ende 2012 keine unregulierten Finanzmärkte und -produkte mehr geben soll.

Die anschließende Diskussionsrunde unter der Leitung der stellvertretenden EBD-Generalsekretärin Karoline Münz offenbarte unterschiedliche Bewertungen von Kommissionsvorschlag und Berichtsentwurf zu Themen wie Positionsgrenzen, den geplanten Kundengruppen und Anlageberatung und der Rolle der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, die auch nach Veranstaltungsende die Teilnehmer beim Netzwerken am Büffet beschäftigte. Evtl. ein Vorgeschmack auf den Austausch mit Interessengruppen, der Ferber noch bis zur Abstimmung im ECON-Ausschuss bevorsteht.