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Trilog sorgt für fehlende Transparenz – nicht nur bei der Reform des Urheberrechts

Der sperrige Begriff „Urheberrechtsrichtlinie“ hat Menschen und gesellschaftliche Gruppen dazu bewegt, Einfluss auf Politikerinnen und Politiker zu nehmen, Petitionen zu unterzeichnen und vehement zu protestieren. Für die Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD) ist es ein gutes Zeichen, wenn große gesellschaftliche Themen über alle Grenzen hinweg gesellschaftlich heiß diskutiert werden. Schließlich geht es in einer Demokratie um den Wettbewerb von Inhalten, das Austarieren von Kompromissen und das Finden von politischen Lösungen.

Das informelle Trilog-Verfahren, innerhalb dessen auch der Kompromiss bei der Urheberrechtsreform gefunden wurde, den das Europäische Parlament nun beschließen soll, bewertet die EBD seit Jahren kritisch. Der Verein kritisiert, dass das verkürzte Gesetzgebungsverfahren nicht das erforderliche Maß an Öffentlichkeit und Transparenz erfüllt. Dies kann zu einem Vertrauensverlust führen, der die Glaubwürdigkeit von EU-Gesetzgebung gefährlich in Frage stellt.

Zwischenzeitlich gab ein EuGH-Urteil 2018 Anlass zur Hoffnung: Es verpflichtete das Europäische Parlament, auch die vorläufigen Kompromisstexte, die für die Trilogverhandlungen vorbereitet werden, zu veröffentlichen. In der Begründung heißt es: „gerade die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens, die ermöglicht, dass die unterschiedlichen Standpunkte offen erörtert werden, leistet einen Beitrag, den Organen in den Augen der Unionsbürger größere Legitimität zu verleihen und deren Vertrauen in diese Organe zu stärken.“ Allerdings hat sich das Präsidium der Parlaments nicht annähernd um eine schnelle Umsetzung des Urteiles bemüht.

EBD-Präsidentin Dr. Linn Selle stellt anlässlich der Urheberrechtsdebatte klar: „Eine Gesetzgebung, die nicht transparent ist, führt unweigerlich zu Unmut in der Gesellschaft. Transparenz und Partizipation in der EU-Gesetzgebung müssen gestärkt werden – Triloge dürfen nur die Ausnahme, nicht die Regel in der Gesetzgebung sein. Die EBD wird die Kandidatinnen und Kandidaten zum Europaparlament daran messen.“

„Die berechtigte Kritik an Art. 13 der Richtlinie zum Urheberrecht zeigt wie im Brennglas auf, warum die Trilogisierung der EU-Politik der falsche Weg ist. Triloge führen zu weniger Transparenz und Beteiligung und damit zu weniger Qualität der Rechtsetzung“, kommentiert Gabriele Bischoff, EBD-Vorstand für den Deutschen Gewerkschaftsbund. „Demokratie braucht die Debatte und den Streit um beste Lösungen, statt Deals in Hinterzimmern. Die Wucht des Protests aufzugreifen und Änderungen an der Richtlinie aufzunehmen ist der erste Schritt. Der nächste Schritt ist jedoch ebenso wichtig: Nämlich in der neuen Legislaturperiode das ordentliche Gesetzgebungsverfahren wieder zur Regel zu machen.“

Dr. Günter Lambertz, EBD-Vorstand für den DIHK, fordert: „Unabhängig von der aktuellen Streitfrage: Das informelle Trilog-Verfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission muss transparent gestaltet und auf besonders eilige Fälle beschränkt werden. Nur so bleibt es Öffentlichkeit und Stakeholdern möglich, dem Gesetzgeber praktische Hinweise auch in laufenden Verfahren zu geben.“

Gute EU-Rechtsetzung braucht Transparenz und Gründlichkeit! Für die EBD ist die Kritik über den Trilog als verkürzter Rechtsprozess deshalb schon lange Teil ihrer Politik. Auch in das kürzlich von vielen Leitmedien aufgegriffene Europawahlpapier der EBD wurde die Forderung nach einer gründlichen, nachvollziehbaren und verlässlichen Gesetzgebung aufgenommen.