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Landwirtschaft & Fischerei, Umweltpolitik

UFOP | Einsatz von Pflanzenschutz auf ökologischen Vorrangflächen

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes (EP) hat heute den Vorschlag von EU-Agrarkommissar Hogan einer Delegierten Verordnung zur Änderung der Greeningregelungen mit großer Mehrheit abgelehnt, der unter anderem den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen grundsätzlich verbieten würde. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich und hofft, dass sich das Plenum des EP in der Abstimmung am 12. Juni 2017 diesem Votum anschließen wird.

In den vergangen beiden Jahren wurde unter den Regelungen des Greenings der Anbau von Leguminosen in der EU deutlich ausgeweitet. Allein in Deutschland war zur Ernte 2015 fast eine Verdopplung der Anbaufläche von Körnerleguminosen festzustellen. Auch 2016 konnte der heimische Anbau zulegen. Denn der verstärkte Anbau von Leguminosen ist aus vielen Gründen wünschenswert: Unter anderem lockert er getreidereiche Fruchtfolgen auf und reduziert damit den Dünge- und Pflanzenschutzmittelaufwand im Produktionssystem. Darüber hinaus werden Bodenstruktur und -fruchtbarkeit gefördert und liefert einen Beitrag zur Minderung des globalen Treibhausgaspotenzials.

Auch die Unternehmen des Lebensmittelsektors haben zunehmend Interesse am Aufbau von Erfassungs- und Verarbeitungsketten gezeigt, um sich die Rohstoffe aus dem Anbau heimischer Leguminosen zu sichern.

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf eines Delegierten Rechtsaktes und das darin vorgesehene Verbot des Pflanzenschutzeinsatzes würde dem Anbau von heimischen Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen die Grundlage entziehen. Ohne Pflanzenschutz ist ein ökonomisch tragfähiger Anbau qualitativ hochwertiger Körnerleguminosen nicht möglich. Der heimische Anbau würde auf die niedrigeren Umfänge der vergangenen Jahre zurückfallen; die Importabhängigkeit von gentechnisch verändertem Soja aus Übersee würde wieder zunehmen.

Die UFOP begrüßt daher den heutigen Beschluss des EP-Agrarschusses ausdrücklich und hofft, dass sich das Plenum des EP in der Abstimmung am 12. Juni 2017 diesem Votum anschließen wird. Nur, wenn das EP das vorgeschlagene Verbot des Pflanzenschutzeinsatzes ablehnt, haben die Unternehmen der Pflanzenzüchtung die notwendige Perspektive, ihre Züchtungsaktivitäten für Körnerleguminosen fortzusetzen.