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Landwirtschaft & Fischerei

UFOP | EU-Klimagesetz und Klimaschutzgesetz erfordern unverzüglich wirksame Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr

Positionspapier Biokraftstoffverbände im Bundesverband Bioenergie (BBE)

Mit dem Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung von 2021 an bis 2030 datierte sektorspezifische Treibhausgashöchstmengen gesetzlich verankert.

Mit dem nächsten Jahr beginnt eine neue „Qualität der Verbindlichkeit“. Zwangsläufig stellt sich die Frage nach den jetzt unmittelbar treibhausgasmindernden Maßnahmen insbesondere im Verkehrssektor.

Der BBE bezweifelt in seinem Positionspapier, dass die E-Mobilität angesichts des schleppenden Zubaus von „zusätzlicher“ Erneuerbarer Energie und dem gleichzeitig in diesem Zeitraum praktisch nicht stattfindenden Kohleausstieg einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Zu dieser Feststellung gelangt ebenfalls die aktuell veröffentlichte Studie des Kieler Weltwirtschaftsinstitutes. Im Gegenteil, der Studie zufolge ist der Beitrag der E-Mobilität sogar negativ, weil in der Studie die Opportunität vergleichen wurde, also den Aufwuchs an EE-Anlagen für die Substitution von Kohlestrom zu nutzen statt weiter Kohlestrom zu produzieren und mit EE-Anlagen E-Autos zu betreiben. (Quelle: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/medieninformationen/2020/zusaetzlicher-strombedarf-hebelt-klimavorteile-von-e-autos-aus/)

Die Studie unterstreicht einmal mehr, dass jede jetzt wirksame und nachhaltige Maßnahme berücksichtigt werden muss – nachhaltige Biokraftstoffe gehören in Ihrer Vielfalt dazu. Hier gilt es jetzt Hürden zu beseitigen, indem die Beschränkung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von 7% gemessen am Endenergieverbrauch im Verkehr überprüft und auf 7% angehoben wird und zugleich die Kraftstoffspezifikationen für Diesel und Benzin so angepasst werden, dass die Markteinführung B10 bzw. E 20 ermöglicht wird.

Zudem soll der Entwicklungspfad technologieoffenen gehalten werden, denn in bestehenden Erdölraffinerien können bspw. Pflanzenöle und zukünftig Pyrolyseöle mitverarbeitet werden. Es gilt also das aktuell nachhaltig verfügbare Biomassepotenzial über Anbaubiomasse, sowie Abfall- und Reststoffe zu nutzen. Bedauerlich ist, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium an dieser Stelle Biokraftstoffen nicht zur Seite springt, in dem die Potenziale der anbaubasierten Biokraftstoffe in einer in der Wertschöpfung „vernetzten“ Bioökonomie unterstrichen werden. Das Gegenteil ist der Fall. Diese Verwendungsoption von Getreide, Raps usw., die zugleich durch ihre bei der Herstellung anfallende Proteinkomponente, den Import- und damit den „Flächenbedarf“ für Soja aus Drittstaaten erheblich zu reduzieren hilft, wird nicht im Sinne einer nachhaltig und an Vermarktungsoptionen zur Entlastung des Preis- und Einkommensdruckes im Ackerbau genutzt. Das ist bedauerlich, weil insbesondere die Milchviehfütterung auf heimisches gentechnikfreies Rapsschrot angewiesen ist. Als Blühpflanze ist der Raps eine in ausgewogenen Fruchtfolgen unverzichtbare Komponente zur Verbesserung der Bodenqualität und der Biodiversität. In manchen Regionen in Deutschland bedauern Imker bereits den Rückgang in der Anbaufläche.

Die Pressemitteilung zum Nachlesen auf der UFOP-Website.