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Umweltpolitik, Verkehr, Telekommunikation & Energie

UFOP | Position der EOA zum Vorschlag zur Änderung der Erneuerbare Energie Richtlinie

Der Vorschlag der EU-Kommission vom 30. November 2016 zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) sieht Folgendes vor:

  • Die Streichung des für alle Mitgliedsstaaten verpflichtenden Mindestziels von 10 % erneuerbarer Energien im Verkehrssektor;
  • Dessen Ersetzung durch  die neue Zielsetzung von 6,8 % ausschließlicher Nutzung von emissionsarmen und fortschrittlichen Biokraftstoffen bis 2030, wobei pflanzenbasierte Biokraftstoffe der ersten Generation nicht mit eingerechnet werden;
  • Die schrittweise Reduzierung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse von 7% (2021) auf 3,8 % im Jahr 2030.

Der RED II-Vorschlag lässt die Vorteile der EU-Biokraftstoffe der ersten Generation außer Acht und bedroht die Energie- und Protein-Unabhängigkeit der EU

  • Biodiesel macht 2/3 der gesamten Biokraftstoff-Produktion der EU aus und ist somit der meistgenutzte EU-Biokraftstoff. Raps ist der Hauptrohstoff für Biodiesel: EU-Biodiesel besteht zu 60 % aus EU-Raps, 2/3 des in der EU hergestellten Rapsöls fließen in die Biodiesel-Produktion.
  • Historisch betrachtet wurde der Rapsanbau für Biodiesel auf obligatorisch stillgelegten Flächen betrieben und 2003 führte die EU mit den Richtlinien zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2003/30/EG und 2009/28/EG) eine Unterstützungspolitik in Form von Beimischungszielen für Biokraftstoffe mit dem Ziel ein, den Agrarsektor der EU zu stärken, die Energie-Unabhängigkeit der EU auszuweiten und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
  • Zwischen 2006 und 2012 hat sich die Rapsproduktion in der EU als Folge der Richtlinien und des gestiegenen Bedarfs an Biokraftstoff verdoppelt – dank Investitionen in Milliardenhöhe, konnte sich der Rapsanbau auch in den neuen Beitrittsländern der EU in Osteuropa entwickeln. Heute ist die Produktion stabil und die europäische Biodieselwarenkette sichert etwa 220 000 unbefristete Arbeitsplätze.
  • Raps-Biodiesel trägt maßgeblich zum Proteinvorrat der EU bei. Raps besteht zu 60 % aus Proteinschrot und zu 40 % aus Pflanzenöl. Die mit der Produktion von Raps-Biodiesel gestiegene Rapsproteinproduktion leistet bis heute einen spürbaren Beitrag zur Reduzierung des Proteindefizits der EU, das aber dennoch heute bei 70 % liegt. Gentechnikfreies Protein, das als Nebenprodukt bei der Herstellung von Biokraftstoffen der ersten Generation anfällt, stellt derzeit 20 % des EU-Verbrauchs dar und senkt den Import von Sojaschrot.
  • Der Rapsanbau bringt reale Umweltvorteile: Raps trägt in Getreidefruchtfolgen zum Humusaufbau bei. Gleichzeitig werden Krankheitszyklen unterbrochen und somit der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln gemindert. Raps trägt zur Biodiversität bei und ist wichtig für den Aufbau und Honigertrag der Bienenvölker.
  • Raps ist damit wirtschaftlich gesehen eine für die Landwirtschaft „tragende“ Frucht. Fruchtfolgediversifizierung bedeutet auch Risikominimierung im Agrarsektor.
  • Die Entscheidung, den Beitrag markteingeführter zu reduzieren, sowie sämtliche Unterstützungen für selbige zu streichen, würde zu einer dramatischen Reduzierung der Rapsanbauflächen führen.
    Es gibt keine andere Nutzungsmöglichkeit des Rapsöls, als die Verwendung als Rohstoff für die Biodiesel-Produktion: der EU-Markt für die Nutzung als Speiseöl ist seit 20 Jahren stabil, Exporte müssten auf dem Weltmarkt mit dem niedrigpreisigen Palmöl konkurrieren. Das Überangebot an Rapsöl wird die Rapspreise für die Erzeuger drücken, so dass der Umfang der Rapsanbauflächen auf das Niveau von vor 2004 zurückfällt. Dies wäre eine Bedrohung für die Marktversorgung mit gentechnikfreiem Rapsprotein, für die Einkommen der Ackerbaubetriebe und schließlich für die gesamte Agrarwirtschaft. Zudem ist Raps-Biodiesel der Vorreiter bezüglich der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen, Implementierung von Zertifizierungssystemen und die Förderung von Projekten zur Optimierung der Treibhausgas-bilanz bei Anbausystemen mit Raps.

Ehrgeizige Ziele für die Kohlendioxidreduzierung des Verkehrswesens in Europa setzen
Die EU darf die bis 2020 vorgegebene Zielmarke von 10 % erneuerbarer Energien im Transportwesen, die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2009 festgelegt wurde, nicht zurückziehen. Es ist notwendig, stabile rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die Unterstützung auch für pflanzenbasierte Biokraftstoffe bis 2030 aufrecht zu erhalten, um so die stufenweise Einführung fortschrittlicher Biokraftstoffe zu ermöglichen. Solange fortschrittliche Biokraftstoffe nicht flächendeckend erhältlich sind, sind pflanzenbasierte Biokraftstoffe derzeit der einzig bedeutsame Beitrag zur Kohlendioxidreduzierung.
In Anbetracht dieser Überlegungen, empfehlen wir die Einführung einer verbindlichen Zielmarke von 15 % erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030.
Bevorzugte Förderung von pflanzenbasierten Biokraftstoffen, die zur Protein-Unabhängigkeit der EU beitragen, ermöglichen
Der 2015 getroffene Kompromiss einer Obergrenze von 7 % muss bis 2030 unverändert bleiben und Biokraftstoffe, bei deren Herstellung Protein und qualitativ hochwertige Futtermittel als Nebenprodukte anfallen, sollten bevorzugt werden.
Es ist unumgänglich, dass die Entscheidungsträger die Rolle der auf europäischen Rohstoffen basierenden Biokraftstoffe für die Protein-Unabhängigkeit der EU auf folgender Weise würdigen:

  • Die derzeitige Obergrenze von 7 % an konventionellem Biokraftstoff in der Energiemischung für das Verkehrswesen bis 2030 beibehalten;
  • Anreize ermöglichen jenseits dieser Obergrenze für Biokraftstoffe, bei deren Herstellung Protein und qualitativ hochwertige Futtermittel als Nebenprodukte anfallen.

Die Grundlage der Kohlendioxidreduzierung anerkennen

1) Zwischen europäischen Pflanzenölen und Palmöl differenzieren
Zwischen 70 und 80 % des in Europa hergestellten Biodiesels basiert nicht auf Palmöl, sondern auf anderen Rohstoffen (Rapsöl, gebrauchtes Speiseöl und Tierfette, Sonnenblumenöl). Diese EU-Rohstoffe führen weder zu Entwaldung, noch stehen sie in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion.
Die EU sollte die in Anhang VIII, Teil A angegebenen Treibhausgaswerte so anpassen, dass die bei der Palmöl-Herstellung entstehenden CO2-Emissionen sachgerecht berücksichtigt werden und damit zwischen Raps und Sonnenblumen einerseits und Palmöl andererseits differenziert wird.
2) Differenzierung der CO2-Emissionen fossiler Kraftstoffe nach  den Ursprungsquellen
Der in der RED II vorgeschlagene von 83,8 auf 94 gCO2eq/MJ erhöhte Vergleichswert für fossile Kraftstoffe spiegelt nicht sachgerecht die in der Realität verursachten Treibhausgas-Emissionen  widert. Eine Studie des Beratungsunternehmens Ecofys  von 2014 hat ergeben, dass stark umweltbelastende Kraftstoffe (aus Ölschiefer) auf dem Markt durch Biokraftstoffe ersetzt werden und der Vergleichswert für fossile Kraftstoffe daher bei 115 gCO2eq/MJ liegen müsste.

Um die reale Leistung von Biokraftstoffen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen angemessen beurteilen zu können, ist es zwingend notwendig, den Vergleichswert für fossile Kraftstoffe gemäß der neusten verfügbaren Studien (mindestens auf 115 gCO2eq/MJ) anzupassen.