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UFOP zur Nachhaltigkeitszertifizierung bei Biokraftstoffen

Rechnungshof mahnt EU-Kommission zur Nachbesserung

Mindestanforderungen an die Sozialstandards nicht von allen Systemen ausreichend beachten werden mit der Folge, dass zu zertifizierende Unternehmen in ein System mit geringerem Anforderungsniveau wechseln können. Die UFOP bedauert, dass die EU-Kommission im Sinne der Schaffung eines „level-playing-fields“ hier die Anforderung nicht verschärfe. Sozial- und Umweltdumping dürfen nicht durch eine Nachhaltigkeitszertifizierung kaschiert werden, vielmehr müsste in dem jetzt laufenden Wiederzulassungsverfahren in diesem Sinne die Systemanforderungen an den best-practise-Beispielen ausgerichtet werden, fordert die UFOP. Unter Hinweis auf den jährlich von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorzulegenden Evaluationsbericht als ein Beispiel für eine transparente Dokumentation, mahnt die UFOP an, dass im Sinne der öffentlichen Akzeptanzverbesserung eine analoge Berichterstattung in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Diese Form und Qualität der Berichterstattung sei außerdem beispielgebend für die Berichterstattung für die gesamte Bioökonomie zur stofflichen bzw. energetischen Nutzung von Biomasse, betont der Verband. Im Lichte der im Dezember 2015 in Paris vereinbarten und nunmehr völkerrechtlich verankerten Klimaschutzziele bedarf es dieser Qualität der Implementierung, um schließlich auch Treibhausgasminderungseffekte berechnen bzw. mengenmäßig nachweisen zu können.

Zur „iLUC“-Kritik des Hofes schließt sich die UFOP aber nachdrücklich der auch in dem Bericht veröffentlichten Antwort der EU-Kommission an. Indirekte Landnutzungsänderungen können nicht Gegenstand der Überprüfung durch Systeme bzw. Zertifizierungsstellen sein. Hier muss der Hof einsehen, dass es aus methodischen Gründen heute und in Zukunft nicht möglich sein wird, einer bestimmten nachhaltig zertifizierten Rapsölmethylestermenge eine ebenso bestimmte Urwaldrodung für die Palmölproduktion zuzuordnen. Eine Zertifizierung orientiert sich an Fakten, die überprüfbar sind – eine Zertifizierung „spekuliert oder interpretiert“ nicht, unterstreicht die UFOP.

Bericht des Europäischen Rechnungshofes: http://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=37264