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Umweltpolitik, Verkehr, Telekommunikation & Energie

UNITI | EU-Gesetzgeber rechnet CO2-Bilanz der Elektromobilität schön und schadet damit dem Klimaschutz

Berlin, 8. November 2022 – E-Autos werden vom EU-Gesetzgeber selbst dann als CO2-neutral eingestuft, wenn sie mit Ladestrom auch aus fossilen Quellen angetrieben werden, was im deutschen Strommix die Realität darstellt. Grund dafür ist, dass in der Regulatorik lediglich die CO2-Emissionen am Auspuff eines Fahrzeugs betrachtet werden. UNITI e.V. kritisiert, dass so die CO2-Bilanz der Elektromobilität schöngerechnet und dem Klimaschutz geschadet wird.

Eine realitätsgetreue Abbildung der CO2-Bilanzen von Kraftfahrzeugen ist nur möglich, wenn diese sämtliche Emissionen über den gesamten Lebenszyklus umfasst. Denn für das Klima ist es unerheblich, wann im Fahrzeugleben CO2 emittiert wird – ob zum Beispiel bei der Erzeugung des Ladestroms eines batterieelektrischen Autos (BEV) oder im Betrieb eines verbrennungsmotorisch angetriebenen Fahrzeugs (ICEV) – entscheidend ist ausschließlich die Gesamtbilanz!

Für den Gesetzgeber zählen dagegen in der bei den CO2-Flottengrenzwerten für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge angewandten „tailpipe“ („Auspuff“)-Betrachtung ausschließlich die Emissionen bei der Nutzung der Fahrzeuge. Reale CO2-Emissionen, die während der Herstellung sowie späteren Entsorgung des Fahrzeugs und insbesondere seines Akkus aber auch bei der Produktion des Ladestroms entstehen, werden in diesem Ansatz nicht erfasst. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „BEV werden bewusst bevorzugt – zum Leidwesen des Klimas.“ Denn, so Kühn weiter: „Für eine faire Evaluation der Klimabilanzen verschiedener Antriebskonzepte sind Daten über die gesamten CO2-Emissionen notwendig.“ UNITI fordert daher, dass die EU-Kommission zeitnah eine europaweite Methode zur Erfassung der Emissionen über den gesamten Lebenszyklus („life cycle assessment“ bzw. „LCA“) bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vorschlägt.

Bilanzierungstricks bei Elektromobilität behindern Innovationen für Klimaschutz
Eine absurde Folge der Schönrechnerei des Gesetzgebers zugunsten der E-Mobilität: Verbrennerfahrzeuge, die mit E-Fuels real CO2-neutral unterwegs sind, werden im System der Flottengrenzwerte behandelt, als würden sie herkömmlichen, fossilen Kraftstoff nutzen. So wird ein wichtiger Lösungspfad für den Klimaschutz im Straßenverkehr verbaut. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Bilanzierungstricks des Gesetzgebers zugunsten der Elektromobilität behindern den Markthochlauf innovativer Technologien wie E-Fuels, obwohl diese einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten.“ Daher sollte der Gesetzgeber in der Regulierung bzgl. Pkw und leichten Nutzfahrzeugen die CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus betrachten. Hier liegen BEV und E-Fuels betriebene ICEV auf einem ähnlichen Niveau.

  • Mehr Informationen zum UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. finden Sie hier.