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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz

VCI | Einstufung von Titandioxid: Chemische Industrie hält Folgenabschätzung für notwendig

VCI warnt vor folgenschwerer Entscheidung der EU-Kommission

Eine für die Industrie weitreichende Entscheidung zum Weißpigment Titandioxid will die EU-Kommission am kommenden Mittwoch (18.9.) in einem Treffen mit Experten diskutieren und vorbereiten. Es geht um die Klassifizierung dieses Stoffes als „möglicherweise krebserregend beim Menschen, wenn dieser eingeatmet wird“. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) appelliert an die Brüsseler Behörde, sich dem Vorschlag Deutschlands anzuschließen, Titandioxid über einen allgemeinen Staubgrenzwert im Rahmen des Arbeitsschutzes zu behandeln. „Die EU-Kommission sollte im Sinne des Binnenmarktes einen europa-einheitlichen Arbeitsplatzgrenzwert für schwer lösliche Stäube festlegen, statt einen wissenschaftlich nicht fundierten Präzedenzfall zu schaffen“, begründet Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer Technik und Umwelt, den Vorschlag der Branche. Nach Auffassung des VCI handelt es sich nicht um eine stoffspezifische Wirkung des Weißpigments, sondern um eine allgemeine Wirkung von Stäuben auf die Lunge.

Aus toxikologischer Sicht sei eine Einstufung weder sinnvoll noch verhältnismäßig, so der VCI. Es gebe keinen Anlass, den Umgang mit diesem Weißpigment in Verbraucherprodukten zu ändern. „Eine Einstufung führt vielmehr zu einer erheblichen Verunsicherung der Verbraucher. Dabei wird Titandioxid seit Jahrzehnten sicher verwendet und gehört zu den am besten unter­suchten Stoffen“, sagt Romanowski.

Eine Klassifizierung würde auch erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Industrie­branchen nach sich ziehen und enorme wirtschaftliche Folgen haben: Pulverförmige Gemische mit Titandioxid müssten eingestuft und gekennzeichnet werden. Der Chemieverband hält daher eine Folgenabschätzung für dringend notwendig. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum sich die EU-Kommission bisher weigert, eine solche Abschätzung durchzuführen“, kritisiert Romanowski. Schließlich habe sich die Behörde verpflichtet, eine Folgenabschätzung durchzu­führen, wenn mit weitreichenden wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen zu rechnen sei.

Hintergrund

Basis der Einstufungsdiskussion waren Studien an Ratten, die extrem hohe Konzentrationen an Titandioxid-Staub inhaliert hatten. Dies führte zu sogenannten Lungenüberladungen (lung-overload) durch das Einatmen von Staubpartikeln. Ergebnisse aus derartigen Lung-overload-Studien an Ratten können aber nicht auf den Menschen übertragen werden. Auch epidemiolo­gische Studien zeigten keinen Zusammenhang zwischen der Exposition von Titandioxid-Staub am Arbeitsplatz und einem Risiko für Krebs. In Deutschland ist die Staub-Exposition am Arbeitsplatz bereits durch den allgemeinen Staubgrenzwert besonders streng geregelt. Stäube treten vor allem am Arbeitsplatz auf. Die vorhandene Regelung im Arbeitsschutz über den all­gemeinen Staubgrenzwert ist daher das geeignete Instrument, die Gesundheit des Menschen zu schützen.

Titandioxid ist das am meisten verwendete Weißpigment. Aufgrund seiner hervorragenden technischen Eigenschaften findet es breite Verwendung in fast allen Branchen und Wertschöp­fungsketten: in Farben, Lacken, Kunststoffen oder bei der Papierherstellung. In der Regel ist Titandioxid dabei in eine Matrix wie Bindemittel und Kunststoff gebunden.

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