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VCI | Klare Kriterien für sichere Handhabung hormonaktiver Stoffe!

Für eine Regulierung hormonell aktiver Chemikalien in der EU fordert der Verband der Chemischen Industrie (VCI) eine Gesetzgebung mit Augenmaß. Die EU-Kommission will in Kürze Kriterien vorschlagen, um chemische Stoffe künftig als hormonell schädlich einstufen zu können. Nach Meinung des VCI sollten diese Kriterien nur Stoffe erfassen, die schon in geringen Mengen und Dosierungen eine schädliche Wirkung beim Menschen oder in der Umwelt verursachen.

„Die sichere Handhabung hormonaktiver Stoffe ist machbar“, betont VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann. „Um zu entscheiden, ob ein Stoff reguliert werden muss, ist eine wissenschaftliche Bewertung möglicher Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt notwendig. Dieses Vorgehen ist erfolgreiche Praxis der Chemikalienbewertung. Damit entsprechen wir voll und ganz dem europäischen Vorsorgeprinzip.“

Zu den künftigen Kriterien, die hormonell schädliche Stoffe identifizieren, sollten nach Meinung des VCI vor allem folgende zählen, die für eine umfassende Gefahrencharakterisierung nötig sind: Wirkstärke der Stoffe, Schwere der schädlichen Effekte, Reversibilität eines negativen Effekts sowie Aussagekraft der wissenschaftlichen Daten. Tillmann: „Das entspricht auch der Position der Bundesregierung, die insbesondere vom Bundesinstitut für Risikobewertung wiederholt in die wissenschaftliche und politische Diskussion eingebracht wurde.“

Der VCI-Hauptgeschäftsführer ruft die EU-Kommission dazu auf, klare und handhabbare Kriterien für hormonell schädliche Stoffe vorzuschlagen. „Es darf nicht dazu kommen, dass eine Vielzahl von Stoffen, die wichtig für modernen Pflanzenschutz oder effiziente Materialien sind, unnötig reguliert oder sogar verboten wird, selbst wenn von ihnen bei sachgemäßer Nutzung kein erhöhtes Risiko ausgeht.“

Der VCI verweist darauf, dass es für Stoffe, die durch die neuen Kriterien als endokrine Disruptoren identifiziert werden, eine Reihe von Vorschriften in bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen gibt. Im Rahmen der europäischen ChemikalienverordnungREACH können sie einer Zulassungspflicht unterworfen werden. Die Verordnungen für Pflanzenschutzmittel oder Biozid-Produkte schreiben sogar ein weitreichendes Verwendungsverbot vor.