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Wirtschaft & Finanzen

VCI | Zur Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz – Entwurf noch nicht praxistauglich

Anlässlich der Abstimmung des EU-Parlaments zum europäischen Lieferkettengesetz fordert der Verband der Chemischen Industrie (VCI) praxistaugliche Lösungen für Unternehmen. Bei einer Reihe von Punkten siehr der VCI noch erhebliche Nachbesserungsbedarf.

Der Verband fordert, die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen auf eigenes schuldhaftes Verhalten zu begrenzen: Nur wenn ein Unternehmen einen Schaden konkret mitverursacht habe, sollte es dafür haften. „Eine allgemeine Haftung auch für Verstöße, die von Lieferanten und Vorlieferanten begangen wurden, lehnen wir ab. Ohne eine solche klare Begrenzung der Haftung wird nur einer weltweiten Klageindustrie Tür und Tor geöffnet“, kritisiert Berthold Welling, VCI-Geschäftsführer Recht, Steuern, Nachhaltigkeit, den aktuellen Verhandlungsstand.

Außerdem sollten die unternehmerischen Sorgfaltspflichten sich primär auf die unmittelbaren Zulieferer beziehen. „Viele Unternehmen haben Tausende von Lieferanten allein auf der ersten Lieferantenebene. Die gesamte Wertschöpfungskette einzubeziehen, ist deshalb für die Unternehmen schlicht unmöglich“, so Welling. Hinzu komme, dass ein beträchtlicher Teil der Zulieferer jährlich wechsele.

Unternehmen müssten die Möglichkeit haben, nach schweren und erkennbaren Risiken zu priorisieren sowie danach, welche Einflussmöglichkeit sie haben. So ließen sich potenzielle Verstöße frühzeitig vorbeugen. Das erleichtere es Unternehmen, ihre Ressourcen sinnvoll und wirksam einzusetzen. Wenn ein Unternehmen Risiken nachvollziehbar priorisiert habe, müsse zudem eine Haftung ausgeschlossen sein. Zwar ist ein risikobasierter Ansatz bei der Abwendung von Menschenrechtsverletzungen seit Kurzem in den Entwurf aufgenommen. Die bisherige Ausgestaltung bleibt aber für eine praxistaugliche Umsetzung noch viel zu vage, so der VCI-Vertreter.

Durch die weitreichenden Regulierungsvorschläge drohe den Unternehmen ein hoher Verwaltungsaufwand. „Damit eine wirksame Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nicht gleich durch Bürokratie erstickt wird, brauchen wir die Anerkennung von Brancheninitiativen“, erklärt Welling. So sollten Unternehmen, die sich eng am Schutzniveau eines Branchenstandards orientieren, Haftungserleichterungen erhalten. Eine solche Safe-Harbour-Regelung würde die Akzeptanz der Richtlinie erheblich erhöhen.